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Geburtsanzeige

Baby

Geburtsanzeige, © dpa/Przemyslaw Iciak

31.10.2024 - Artikel

Im Interesse in Irland geborener Kinder deutscher Staatsangehöriger empfiehlt es sich, die Geburt des Kindes in einem deutschen Geburtenregister nachtragen zu lassen und so eine deutsche Geburtsurkunde zu erhalten.

Muss ich die Geburt meines Kindes registrieren?

Eine Geburtsanzeige ist grundsätzlich freiwillig und es gibt keine Frist, sie kann jedoch bei ungeklärten Abstammungs- oder Namensfragen nötig sein.

Achtung Ausnahme:

Sie sind nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren? In diesem Fall, ist für Ihr Kind ein Antrag auf Beurkundung der Geburt notwendig, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Geburt des Kindes gestellt werden. Mehr

Wie ist der Ablauf?

Die Geburtsanzeige kann über die Botschaft eingereicht werden. Diese wird den Antrag an das Standesamt in Deutschland weiterleiten. Wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben oder hatten, ist das Standesamt am jetzigen oder letzten Wohnsitz auch für die Beurkundung der Geburt zuständig. Bestand nie ein Wohnsitz im Inland, wird der Antrag an das Standesamt I Berlin weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit dort kann derzeit bis zu 4 Jahre betragen.

Antrag einreichen

  • Sollte mit dem Antrag eine Namenserklärung verbunden werden, müssen beide Elternteile und Kinder ab 14 Jahren persönlich in der Auslandsvertretung vorsprechen.
  • Bringen Sie alle unten genannten Unterlagen im Original mit. Die Botschaft wird beglaubigte Kopien fertigen. Die Originale erhalten Sie direkt zurück.
  • Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen mit einer beglaubigten Übersetzung versehen sein; das Standesamt kann im Einzelfall jedoch auch Übersetzungen für englischsprachige Dokumente verlangen.
  • Datenschutzrechtliche Hinweise in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier.

Diese Unterlagen werden für die Beantragung benötigt.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis zur Identität (Pass/Personalausweis/Passkarte) beider Elternteile und ggf. des Kindes
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit beider Elternteile (z.B. Pässe, Staatsangehörigkeitsurkunden, Einbürgerungsurkunden)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • ggf. Heiratsurkunde der Eltern
  • Falls es vorherige Ehen gab: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des vorherigen Ehegatten.
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Sorgeerklärung
  • ggf. Namensbescheinigung
  • Nachweis zum Wohnsitz in Irland, z.B. in Form einer Haushaltsrechnung
  • Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung in Höhe von ca. 80,00 - Euro mit Namenserklärung plus die Gebühr für die Kopiebeglaubigung in Höhe von ca. 28,00 - Euro plus eine spätere Gebühr des deutschen Standesamts. Gebühren können in bar oder per Kreditkarte (Master-/Visakarte) bezahlt werden. Maestro- und American Express Karten können nicht akzeptiert werden. Eine Bezahlung mit Mobiltelefon, Smartwatch oder per mobilem Zahlungsanbieter ist nicht möglich. Aus Sicherheitsgründen müssen Mobiltelefone und andere elektronische Geräte vor Betreten des Gebäudes ausgeschaltet und in den Aufbewahrungsboxen eingeschlossen werden.

Im Einzelfall können auch weitere Urkunden erforderlich sein.

Termin vereinbaren

Bitte kontaktieren Sie die Botschaft per E-Mail unter info@dublin.diplo.de, um einen Termin zu vereinbaren.

Damit die Botschaft Ihre Geburtsanzeige vorbereiten kann, bitten wir Sie, das Antragsformular auszufüllen, aber noch nicht zu unterschreiben und vor Ihrem Termin an die Botschaft per E-Mail zu übersenden.

Bitte senden Sie dieses gemeinsam mit einem Satz der notwendigen Unterlagen (siehe Antrag einreichen) eingescannt unter Angabe des Betreffs „Geburtsanzeige“ und einer Telefonnummer an info@dublin.diplo.de. Die Konsularabteilung der Botschaft wird sodann einen Termin mit Ihnen vereinbaren.

Weitere Gebühren der Standesämter

Die Gebühren der Standesämter unterscheiden sich je nach Bundesland. Das Standesamt I in Berlin wird zum Beispiel voraussichtlich folgende Gebühren erheben:

Eintragung im Geburtenregister 80,00 - Euro, erhöht um 80,00 - Euro wenn ausländisches Recht zu beachten ist. Außerdem für eine Geburtsurkunde 12,00 - Euro, für jede weitere und gleichzeitig bestellte Ausfertigung der gleichen Urkunde 6,00 - Euro. Die Beurkundung erfolgt nur nach Vorkasse, die Antragsteller erhalten dafür nach Antragstellung eine entsprechende Benachrichtigung mit den erforderlichen Kontodaten.

Weitere Informationen

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