+++ Coronavirus+++
Wichtiger Hinweis:
Mit Wirkung vom 30. Januar 2021 besteht durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Irland nach Deutschland.
Das Beförderungsverbot gilt nicht für
- deutsche Staatsangehörige
- Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland,
- für Personen, die nur in einem Transitbereich eines Verkehrsflughafens umsteigen (auf dem Weg in einen Staat außerhalb des Schengen-Raumes) und
- in wenigen weiteren Sonderfällen.
Auch in diesen Ausnahmefällen ist vor der Einreise eine digitale Einreiseanmeldung sowie eine COVID-19-Testung erforderlich, sowie nach der Einreise eine Quarantäne nach den Vorschriften des Bundeslandes am Aufenthaltsort.
Das Beförderungsverbot kann zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen. Sollten Sie daher einen Flug oder sonstige Reiseverbindung nach Deutschland geplant haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Beförderer in Verbindung.
Beachten Sie bitte, dass die endgültige Entscheidung über die Einreise und das Vorliegen eines Ausnahmegrundes von der Bundespolizei getroffen wird.
Ausführliche Informationen zur Einreise nach Deutschland und weitere Informationen zum Thema Covid-19 finden Sie hier.