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Vaterschaftsanerkennung

Vater mit Baby im Arm

Vaterschaftsanerkennung, © Zoonar.com/Margarita Borodina

01.10.2021 - Artikel

Bei zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheirateten Eltern ist grundsätzlich keine Vaterschaftsanerkennung notwendig.

Bei zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheirateten Eltern erfolgt die formale Vaterschaftsanerkennung nach irischem Recht durch Anzeige der Geburt durch beide Elternteile beim zuständigen lokalen Standesamt (Register Office). Wenn aus der irischen Geburtsurkunde hervorgeht, dass beide Eltern die Geburt des Kindes gemeinsam angezeigt haben, ist keine gesonderte Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht notwendig; die irische Vaterschaftsanerkennung ist auch nach deutschem Recht wirksam (Art. 19 i.V.m. 11 und 23 EGBGB).

Wann ist eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht erforderlich?

Eine deutsche Vaterschaftsanerkennung ist meist dann nötig, wenn

  • das Kind außerhalb einer Ehe geboren ist/wird und der Vater nicht in der irischen Geburtsurkunde eingetragen ist, oder
  • das Kind außerhalb einer Ehe in Deutschland geboren ist/wird und der Vater nicht persönlich bei den zuständigen Behörden in Deutschland die Vaterschaft anerkennen kann.

Eine Vaterschaftsanerkennung kann in der Botschaft beurkundet werden. Die Anerkennung ist auch schon vor der Geburt des Kindes zulässig. Eine Vaterschaftsanerkennung bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Mutter, die entweder gleichzeitig oder getrennt abgegeben werden kann.

Ob auch eine Sorgeerklärung zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden kann, muss von der Botschaft zunächst je nach Einzelfall geprüft werden.

Was muss ich tun?

Zur Vorbereitung der Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung sind folgende Unterlagen per Email an info@dublin.diplo.de zu übersenden:

  • Geburtsurkunde des Kindes oder
  • bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft und den errechneten Geburtstermin
  • Geburtsurkunden beider Eltern
  • Nachweis des Personenstands der Mutter
  • Pässe der Kindeseltern
  • Bei Vorehen der Kindeseltern: Heirats- und Scheidungsunterlagen der Vorehe(n)
    Beachten Sie: War die Mutter vorher verheiratet, muss die Scheidung in Deutschland wirksam sein, siehe hier.
  • vollständige Anschriften der Kindeseltern (in Irland und/oder Deutschland)
  • Staatsangehörigkeit(en) der Kindeseltern
  • Familienstand der Kindeseltern (ledig/verheiratet/geschieden/verwitwet)

Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass weitere Nachweise erforderlich sind.

Die Vaterschaftsanerkennung wird in deutscher Sprache verfasst. Sollte eines der Elternteile der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig sein, kann der Inhalt der Urkunde in die englische Sprache übertragen werden. Schriftliche Übersetzung bzw. die Hinzuziehung eines Dolmetschers ist möglich, die Kosten sind hierfür von Ihnen zu tragen.

Die Gebühr für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung beträgt 86,74,- Euro.

Terminvereinbarung

Nach Vorbereitung der Beurkundung wird mit Ihnen ein Termin vereinbart.

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