Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Häufig gestellte Fragen

wooden magnifying glass and question marks. The concept of finding an answer to questions

wooden magnifying glass and question marks. The concept of finding an answer to questions, truth and uncertainty. Answers on questions, © Zoonar.com/DANK0 NN

17.07.2023 - Artikel

Ausführliche Auskunft zum Thema finden Sie hier: Hilfe für Deutsche in Notfällen

Ein deutscher biometrischer Reisepass kann nicht verlängert werden, sondern muss stets neu beantragt werden. Buchen Sie dafür einen Passtermin und bringen Sie an Ihrem Termin alle nötigen Unterlagen laut Checkliste mit. Alle Informationen zur Beantragung und Bearbeitungszeit von Reisepässen und Ausweisen, die Liste der nötigen Unterlagen, das Antragsformular und den Link zur Terminbuchung finden Sie unter: Pässe und Ausweise

Alle Informationen zur Beantragung und Bearbeitungszeit von Reisepässen und Ausweisen, die Liste der nötigen Unterlagen, das Antragsformular und den Link zur Terminbuchung finden Sie unter: Pässe und Ausweise

Europapässe (biometrische Reisepässe) und Personalausweise können wegen der erforderlichen Abnahme von Fingerabdrücken nur persönlich beantragt werden.

Termine können nur über unser online Buchungssystem vergeben werden. Alle Informationen zur Beantragung von Reisepässen und Ausweisen, die Liste der nötigen Unterlagen, das Antragsformular und den Link zur Terminbuchung finden Sie unter: Pässe und Ausweise

Unser Online-Terminbuchungssystem ist online und bis zu 6 Wochen im Voraus freigeschaltet, Termine werden somit täglich freigegeben. Sollten keine Termine angezeigt werden, sind leider keine verfügbar. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine nur über dieses System buchbar sind und eine Vergabe per Telefon oder E-Mail sowie die Eintragung in eine Warteliste leider nicht möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass bei unserer Auslandsvertretung durchgehend eine erhöhte Nachfrage an Terminen besteht. Zusätzliche Terminfenster wurden bereits geschaffen, allerdings sind unsere Termine weiterhin stark nachgefragt. Es kann daher dennoch zu Wartezeiten für unsere Kunden kommen.

Wir empfehlen regelmäßig auf der Website nach Stornierungen zu schauen und raten alle nötigen Unterlagen vorzubereiten, da sich bei Stornierungen Termine auch kurzfristig ergeben. Alle stornierten Termine werden auf der Website wieder freigegeben.

Sollten Sie sich vor Ablauf Ihres Ausweisdokumentes in Deutschland aufhalten, können Sie auch in Deutschland bei jeder Passbehörde einen Pass beantragen.

Ja, Sie können in Deutschland bei jeder Passbehörde einen Pass beantragen. Erkundigen Sie sich am besten nach Terminmöglichkeiten vor dem Besuch.

Einmal eingereichte Unterlagen werden aus Datenschutzgründen in der Auslandsvertretung nicht aufbewahrt und müssen daher mit jedem Antrag erneut vorgelegt werden. Die Fingerabdrücke werden aus diesem Grund auch aus dem System gelöscht und sind nur auf dem Chip Ihres Ausweises gespeichert. Daher müssen Fingerabdrücke während des Termins neu erfasst werden.

Den bestehenden Pass können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, wenn Sie dringend reisen müssen und der Pass noch gültig ist.

Die Bearbeitungszeit eines Reisepasses beträgt im Normalverfahren auf 7-8 Wochen. Im Expressverfahren verkürzt sich diese auf 3-4 Wochen für eine Zusatzgebühr von 32 Euro. Dieses gilt für vollständige Anträge. Sollte Ihr Antrag unvollständig sein und Unterlagen nachgefordert werden, rechnen Sie bitte mit verlängerten Bearbeitungszeiten.

Alle Informationen zur Beantragung von Ausweisen finden Sie hier: Pässe und Ausweise

Die Gültigkeitsdauer des deutschen biometrischen Reisepasses und Personalausweis beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Sie erhalten Personenstandsurkunden direkt beim örtlichen Standesamt in Deutschland und Scheidungsurteile direkt beim Gericht. Es gibt keine zentrale Behörde, die Ihre Urkunde ausstellen kann und Sie können sie auch nicht bei der Botschaft beantragen. Kontakt zu den örtlichen Behörden erhalten Sie direkt über die Webseite der Stadt oder Gemeinde.

Wenn Sie im Ausland geboren sind oder im Ausland geheiratet haben und haben dies nachträglich beim Standesamt I in Berlin registrieren lassen (oder haben Sie eine Namenserklärung über eine Auslandsvertretung abgegeben, die dem Standesamt I in Berlin zugeleitet wurde), können Sie das Standesamt direkt kontaktieren, um Urkunden zu bestellen. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/urkundenanforderung/artikel.94831.php

Wurde die Geburt/Ehe beim Standesamt Ihres letzten deutschen Wohnsitzes nachbeurkundet, können Sie sich dorthin wenden.

Wenn Ihnen die Originalunterlagen nicht vorliegen und Sie einen Pass- oder Personalausweistermin gebucht haben, brauchen Sie diesen nicht zu stornieren. Unterlagen können bei Bedarf per Post nachgereicht werden. Beachten Sie bitte, dass sich die Bearbeitungszeiten ggf. verlängern können.

Bringen Sie zum Passtermin die Urkunde in der Originalsprache mit. Ist die Urkunde nicht auf Deutsch oder Englisch, bringen Sie bitte auch eine Übersetzung mit.

Die Zustellung Ihrer Ausweisdokumente erfolgt ausschließlich per Post. Die Zusendungsadresse können Sie beliebig angeben. Sie können z.B. Ihren Ausweis an Ihre Arbeitsadresse schicken, beachten Sie bitte, dass die Zusendung per Einschreiben erfolgt und eine Unterschrift bei Eingang benötigt wird.

Wenn Sie sich in Deutschland abgemeldet haben und Ihnen keine Abmeldebescheinigung vorliegt, kontaktieren Sie das Einwohnermeldeamt an Ihrem letzten Wohnsitz mit der Bitte, Ihnen die Bescheinigung zuzustellen, oder diese an die Botschaft per Mail oder Fax zu schicken.

Wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, ist die Botschaft für die Ausstellung Ihrer Ausweisdokumente grundsätzlich nicht zuständig. In Ausnahmefällen kann die Botschaft mit Zustimmung der Gemeinde Ihres Heimatortes und unter Zahlung einer Unzuständigkeitsgebühr in Höhe von 60,- Euro Ausweise für Sie ausstellen. Rechnen Sie bitte mit verlängerten Bearbeitungszeiten.

Eine Anmeldung bei der Botschaft ist nicht erforderlich. Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Vertretung leben, können in eine Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Eintragung erfolgt über: https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin

Ein Meldewesen wie in Deutschland gibt es in Irland nicht. Für Auskunft über Angelegenheiten in Irland verweisen wir Sie auf die offiziellen Seiten der irischen Behörden, z.B.:

Government of Ireland - https://www.gov.ie/en/

Citizens Information - https://www.citizensinformation.ie/en/

Health Service Executive - https://www.hse.ie/eng/

Revenue - https://www.revenue.ie/en/Home.aspx

Gebühren können in bar oder per Kreditkarte (Master-/Visakarte) bezahlt werden. Maestro- und American Express, sowie EC Karten können nicht akzeptiert werden. Eine Zahlung über Handy/Smartwatch ist nicht möglich. Wir benötigen für die Abrechnung die Karte.

Parkmöglichkeiten gibt es innerhalb der Botschaft leider nicht.

Kinderreisepässe werden für Kinder nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Der Kinderreisepass ist seit 1. Januar 2021 nur noch 1 Jahr gültig. Eine Verlängerung ist höchstens bis zum 12. Geburtstag möglich. Kinderreisepässe berechtigen z.B. nicht zur visumfreien Einreise in die USA.

Ja, alle Pässe müssen persönlich (von allen Sorgeberechtigten und Kind) nach Terminvereinbarung beantragt werden. Sofern einer der Sorgeberechtigten verhindert ist, den Termin wahrzunehmen, kann auf dessen Vorsprache verzichtet werden, wenn eine beglaubigte Einverständniserklärung und Passkopie vorliegt. Alle Details dazu finden Sie hier: Ausstellung von Reisepässen U18

Die Anforderungen für Fotos finden Sie hier: Passfotos. Das Foto darf nicht älter als 3 Monate sein. Bei Zweifeln bringen Sie am besten verschiedene Fotos mit.

Eine Passbild-Schablone und Fotomustertafel finden Sie hier: Biometriefähige Passfotos.

Bei Kindern aus geschiedenen Ehen und bestehender Alleinsorge ist die Unterschrift von dem Elternteil, der das Sorgerecht hat erforderlich. Bitte bringen Sie die Scheidungsunterlagen und den Sorgerechtsbeschluss mit, aus dem dies hervorgeht.

Bitte bringen Sie einen Nachweis des alleinigen Sorgerechts mit (z.B. Gerichtsbeschluss, Affidavit).

Es empfiehlt sich die Ausweisdokumente in zeitlichem Abstand zu beantragen, um immer in Besitz eines gültigen Ausweises zu sein, allerdings können Sie gerne auch beides gleichzeitig beantragen. Für die Beantragung von mehreren Ausweisarten reicht ein einziger Termin. Bringen Sie dafür bitte zwei separate Antragsformulare mit und stellen Sie sicher alle nötigen Unterlagen dabei zu haben, um Verzögerungen zu vermeiden.




nach oben