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Liste von Anwält:innen und anderen Interessenvertreter:innen

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22.05.2024 - Artikel

Solicitor/ Barrister

In Irland besteht eine historisch bedingte Zweiteilung der Anwaltschaft. Der Solicitor ist der eigentliche Rechtsberater des Klienten, der Barrister dagegen ist nur Prozessvertreter und erteilt dem Solicitor Rat in besonders schwierigen Rechtsfragen. Barrister unterstützen den Solicitor bei schwierigen Gerichtsprozessen und vertreten ihn meist in Prozessen vor dem Circuit Court (vgl. Landgericht) oder High Court (vgl. Oberlandesgericht) und dem Supreme Court (vgl. Bundesverfassungsgericht). Barrister werden grundsätzlich nicht direkt vom Mandanten oder von der Mandantin, sondern durch den Solicitor beauftragt. Sie werden nach junior counsel, die überwiegend in den Untergerichten auftreten sowie den erfahreneren senior counsel unterschieden. Letztere plädieren vor allem vor dem High Court und dem Supreme Court. Im Allgemeinen steht ihnen dabei zusätzlich ein junior counsel zur Seite.

Es bestehen folgende zentrale Standesorganisationen:

  • für Solicitor:

The Law Society of Ireland

Blackhall Place

Dublin 7

Tel.: 00353-1-672 4800

Fax: 00353-1-672 4801

Webseite: www.lawsociety.ie

  • für Barrister:

The Bar Council

The Law Library of Ireland

Bar Council Administration Office

Four Courts

Dublin 7

Tel.: 00353-1-817 5000

Fax: 00353-1-817 5150

E-Mail: barcouncil@lawlibrary.ie

Webseite: www.lawlibrary.ie

In der Praxis sind Solicitors grundsätzlich Mitglieder der Law Society, da diese für Teile der (praktischen) Ausbildung zuständig ist und ferner die Practising Certificates ausstellt. Barrister sind im Bar Council zusammengeschlossen. Beide Organisationen können im Einzelfall Disziplinarmaßnahmen, die sie für angemessen halten, gegenüber Angehörigen dieser Berufsstände ergreifen.

Solicitors müssen ihre Tätigkeit an den Verhaltensregeln des Guide to Professional Conduct of Solicitors in Ireland ausrichten, der von der Standesorganisation, der Law Society of Ireland, im Jahre 2002 überarbeitet wurde. Für Barrister sind die Verhaltensregeln im Code of Conduct for the Bar of Ireland, der vom Bar Council erlassen wurde, enthalten.

Solicitors und Barristers erreichen ihre Qualifikation und damit Zulassung durch ein erfolgreich abgelegtes Berufsexamen. Solicitors können in allen 26 Counties praktizieren.

Anwält:innen (Solicitors) können auch Patentangelegenheiten annehmen. Daneben werden Patentagenturen in diesem Bereich tätig. Patent und Trade Mark Agents besitzen meist einen technischen und/oder juristischen Hochschulabschluss. Die Patent Agents erhalten ihre Zulassung vom Irish Patent Office.

Patent Office
Government Buildings
Hebron Road
Kilkenny

Tel.: 00353-56-7720111
Fax: 00353-56-7720100

E-Mail: patlib@patentsoffice.ie

Webseite: www.patentsoffice.ie

Dort ist auch eine Liste der Patentagenturen erhältlich (http://www.patentsoffice.ie/how-to-apply-patent-agents.html).

Dachorganisation war bis zum Jahre 2002 die Association of Patent and Trade Mark Agents, nunmehr die:

Association of Patent and Trade Mark Attorneys

Mr Seamus Doherty

Honorary Secretary

c/o Tomkins & Co.

5 Dartmouth Road

Dublin 6

Tel.: 00353-1-202 6700

Fax: 00353-1-660 6920

E-Mail: info@aptma.ie


Neben den Solicitors gibt es zudem den Notary Public und den Commissioner for Oaths, die, wie der Solicitor auch, Beglaubigung von Dokumenten vornehmen können.

Für Privatpersonen besteht in keiner Instanz Anwaltszwang. Für Firmen u. a. besteht nach dem Common Law in allen Instanzen Anwaltszwang.

Inhaftierte, gegen die bereits schriftlich Anklage erhoben wurde, können bei Gericht die Beiordnung eines Pflichtverteidigers oder einer Pflichtverteidigerin beantragen. Diese/r wird entsprechend der Schwere des Delikts sowie der finanziellen Situation des Beschuldigten oder der Beschuldigten gewährt. Die Rechtssprechung ist dabei großzügig.


EU-Bürger:innen können in Irland in außergewöhnlichen und streng begrenzten Fällen Prozesskostenhilfe erhalten. Dies ist abhängig vom Vermögen und die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Prozesskostenhilfe wird vorwiegend in Strafsachen gewährt. Zuständig für die Gewährung ist das

Legal Aid Board

Head Office

Quay Street

Cahirciveen

Co. Kerry

Tel.: +353 66 9471000

Fax: + 353 669471035

Webseite: www.legalaidboard.ie


Das Personal der Organisation wird in Legal Aid Centern tätig, wobei viele der Bediensteten Solicitors sind. Sofern für den Fall ein Barrister herbeizuziehen ist, wird dieser ebenfalls vom Legal Aid Board beauftragt. Bei den einzelnen Zentren ist auch der der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zu stellen. Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe wird auf das Merkblatt zur Rechtsberatung und -verfolgung im Ausland verwiesen.


Da es in Irland keine Gebührenordnung für Rechtsanwält:innen gibt, wird empfohlen, die Höhe und Bemessung der Gebühren bereits vor einer Beauftragung zu klären. Dazu ist der Solicitor gesetztlich verpflichtet.


Solicitors in Irland kalkulieren ihre Gebühren nach einer Reihe von Faktoren:

  • Komplexität und Dringlichkeit des Falles
  • Schwierigkeitsgrad der aufgeworfenen Rechtsfragen
  • eingebrachte Fähigkeiten, Arbeitsaufwand sowie Spezialwissen
  • Anzahl und Bedeutung der vorbereiteten Dokumente
  • Wert des Streitgegenstandes
  • Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten und aufgewendete Arbeitszeit.

Hinzu treten u.a. Gerichtsgebühren, Auslagen für Gutachten sowie die Umsatzsteuer (23%). Der Solicitor ist im Allgemeinen nicht berechtigt, seine Gebühren nach einem Prozentsatz einer im Prozess erstrittenen Geldsumme zu kalkulieren (§ 68 II Solicitors Amendment Act 1994). Er hat den Mandant:innen unverzüglich nach Beauftragung schriftlich über die anfallenden Gebühren zu informieren. Sollte dies nicht möglich sein, sind die voraussichtlichen Kosten, jedoch zumindest die Grundlage der Gebührenkalkulation anzugeben (§ 68 I Solicitors Amendment Act 1994).

Die Gebühren des Barristers werden in der Regel vom Solicitor ausgehandelt.

Bei der Botschaft ist auf Anfrage ebenfalls ein Merkblatt über die Rechtsverfolgung in Zivil- und Handelssachen erhältlich.


In Wirtschaftsangelegenheiten kann auch die

Deutsch-Irische Handelskammer

5 Fitzwilliam Street Upper, Dublin 2

Tel.: 642 4300, Fax: 642 4399

E-Mail: info@german-irish.ie

Webseite: www.german-irish.ie

befragt werden.


Liste von Rechtsanwält:innen

Die Benennung der auf der anliegenden Liste aufgeführten Anwälte und anderen Interessenvertreter erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr.

Hinweis zu den nachfolgenden Adresslisten:

Die Vorwahlnummer für Anrufe aus Deutschland für Dublin lautet: 00 353 - 1;
Vorwahlen für Orte außerhalb von Dublin sind in der Tabelle angegeben.


Name/ Anschrift
Rechtsgebiete
Korrespondenz-
sprache/n
Anmerkung

Duncan Grehan & Partners Solicitors
Ansprechpartner:
Herr Duncan Grehan (deutschsprachig)
Herr Conor Griffin
26 Fitzwilliam Street Upper
Dublin 2, D02 CT89
Tel.: +353 (0)1 677 9078
Fax: +353 (0)1 677 9076

E-Mail:dgrehan@duncangrehan.com
E-Mail: cgriffin@duncangrehan.com
Webseite: www.duncangrehan.com

alle Rechtsgebiete
außer Strafrecht und
Familienrecht
insbesondere:
- Produkthaftung
- Verkehrsunfallrecht
- Schadensersatzprozesse
- Erbrecht
- Immobilienrecht
(Kauf und Verkauf)

- Inkasso
und Vollstreckung ausländischer Urteile
- Gesellschaftsrecht

Englisch,

Deutsch

Kanzlei mit 4 Anwält:innen


deutschsprachiger

Mandantenstamm

4 Anwält:innen überörtlich tätig

Referendar:innen werden bei vorhandenen Kapazitäten angenommen.

Maguire Muldoon Solicitors

Ansprechpartnerin:
Noreen Maguire
34 Gledswood Park
Clonskeagh, Dublin D14
Tel.: +353 (0)1 296 4266
Fax: +353 (0)1 296 4267
E-Mail: info@maguiremuldoon.com
Webseite: www.maguiremuldoon.com

Alle Rechtsgebiete außer Strafrecht.

Schwerpunkt: Familienrecht; Immobilienrecht, Testamente,
Vollmachten,
Litigation,
Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht

Deutsch,

Englisch

Referendar:innen werden bei vorhandenen Kapazitäten angenommen


Mallin O'Toole Law Firm

Ansprechpartner: Mr. Enda O'Toole
30 Upper Pembroke Street
Dublin 2

Tel.: +353-(0)1-234 2536
Tel.: +353-(0)87-053 7957
Fax: +353-(0)-1-234 2400

E-Mail: enda.otoole@mot.ie
Webseite: www.mot.ie

Alle Rechtsgebiete außer Strafrecht

Englisch,

Rechtsberatung kann auch auf Deutsch angeboten werden


Referendar:innen werden bei vorhandenen Kapazitäten angenommen

Matheson
Name of lawyer: Michael Byrne (deutschsprachig)
Tel.: +353 (0)1 232 2658 70
Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2
Tel.: +353 (0)1 -232 2000 Fax: +353 -(0)1 232 3333 Michael.Byrne@matheson.com www.matheson.ie
specialist areas: Litigation

Englisch

Deutsch

Großkanzlei mit ca. 350 Anwält:innen

Referendar:innen werden nicht angenommen

Angebot von Sommerpraktika, auf die sich potenzielle Praktikant:innen über die Webseite der Kanzlei bewerben können

Moloney & Co., Solicitors

Ansprechpartner:
Mr. Liam Moloney
info@moloneysolicitors.ie
Ormond Building,
31-36 Upper Ormond Quay,

Dublin 7, Ireland
Tel: (+353-1) 8717577
www. Moloneysolicitors.ie

Verkehrsunfallrecht,

Auslandsunfälle,

Urlaubsunfälle,

Personenschäden,

Medizinrecht,

Ansprüche aus Verkehrssicherungspflichten

Englisch

Deutsch

Polnisch
Referendar:innen werden nicht angenommen

Tipp McKnight Solicitors

Ansprechpartnerin:
Ursula Tipp (Rechtsanwältin
und Solicitor) (deutschsprachig)

utipp@tipp-mcknight.com
Tel.: +353 (0)1 2543432
M: +353 (0)86 1703405
41 Fitzwilliam Place
Dublin 2
www.tipp-mcknight.com

Alle Rechtsgebiete außer Strafrecht:
Gesellschafts- und
Handelsrecht,
Wirtschaftsrecht,
internationales Steuerrecht,
Unternehmensgruen-dungen,
Immobilienrecht,
Rechtsstreitigkeiten,
Erbschaftssachen

Deutsch
Französisch
Englisch

deutschsprachiger Mandantenstamm

überörtlich tätig


Referendar:innen werden bei vorhandenen Kapazitäten angenommen

Weitere Anwält:innen und Notar:innen in der Republik Irland können Sie sich von folgender Standesorganisation der Solicitors benennen lassen:

The Law Society of Ireland

Blackhall Place

Dublin 7

Tel.: 672 4800

Fax: 672 4801

Webseite: www.lawsociety.ie


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