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Anwälte und andere Interessenvertreter in Irland

Symbol of justice

Lawyers, © colourbox.de

30.01.2023 - Artikel

Die Benennung der aufgeführten Anwälte und anderen Interessenvertreter erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr.

Solicitor/ Barrister

In Irland besteht eine historisch bedingte Zweiteilung der Anwaltschaft. Der Solicitor ist der eigentliche Rechtsberater des Klienten, der Barrister dagegen ist nur Prozessvertreter und erteilt dem Solicitor Rat in besonders schwierigen Rechtsfragen. Barrister unterstützen den Solicitor bei schwierigen Gerichtsprozessen und vertreten ihn meist in Prozessen vor dem Circuit Court (vgl. Landgericht) oder High Court (vgl. Oberlandesgericht) und dem Supreme Court (vgl. Bundesverfassungsgericht). Barrister werden grundsätzlich nicht direkt vom Mandanten, sondern durch den Solicitor beauftragt. Sie werden nach junior counsel, die überwiegend in den Untergerichten auftreten sowie den erfahreneren senior counsel unterschieden. Letztere plädieren vor allem vor dem High Court und dem Supreme Court. Im Allgemeinen steht ihnen dabei zusätzlich ein junior counsel zur Seite.

Es bestehen folgende zentrale Standesorganisationen:

  • für Solicitor: The Law Society of Ireland

    Blackhall Place

    Dublin 7

    Tel.: 00353-1-672 4800

    Fax: 00353-1-672 4801

    Webseite: www.lawsociety.ie

  • für Barrister: The Bar Council

    The Law Library of Ireland

    Bar Council Administration Office

    Four Courts

    Dublin 7

    Tel.: 00353-1-817 5000

    Fax: 00353-1-817 5150

    E-Mail: barcouncil@lawlibrary.ie

    Webseite: www.lawlibrary.ie

In der Praxis sind Solicitors grundsätzlich Mitglieder der Law Society, da diese für Teile der (praktischen) Ausbildung zuständig ist und ferner die Practising Certificates ausstellt. Barrister sind im Bar Council zusammengeschlossen. Beide Organisationen können im Einzelfall Disziplinarmaßnahmen, die sie für angemessen halten, gegenüber Angehörigen dieser Berufsstände ergreifen.

Solicitors müssen ihre Tätigkeit an den Verhaltensregeln des Guide to Professional Conduct of Solicitors in Ireland ausrichten, der von der Standesorganisation, der Law Society of Ireland, im Jahre 2002 überarbeitet wurde. Für Barrister sind die Verhaltensregeln im Code of Conduct for the Bar of Ireland, der vom Bar Council erlassen wurde, enthalten.

Solicitors und Barristers erreichen ihre Qualifikation und damit Zulassung durch ein erfolgreich abgelegtes Berufsexamen. Solicitors können in allen 26 Counties praktizieren.

Anwälte (Solicitors) können auch Patentangelegenheiten annehmen. Daneben werden Patentagenturen in diesem Bereich tätig. Patent und Trade Mark Agents besitzen meist einen technischen und/oder juristischen Hochschulabschluss.


In Wirtschaftsangelegenheiten kann auch die

Deutsch-Irische Handelskammer

5 Fitzwilliam Street Upper, Dublin 2

Tel.: 642 4300, Fax: 642 4399

E-Mail: info@german-irish.ie

Webseite: www.german-irish.ie

befragt werden.

Patent Office


Die Patent Agents erhalten ihre Zulassung vom Irish Patent Office.

Government Buildings
Hebron Road
Kilkenny

Tel.: 00353-56-7720111
Fax: 00353-56-7720100

E-Mail: patlib@patentsoffice.ie

Webseite: www.patentsoffice.ie


Dort ist auch eine Liste der Patentagenturen erhältlich
(http://www.patentsoffice.ie/how-to-apply-patent-agents.html).


Dachorganisation war bis zum Jahre 2002 die Association of Patent and Trade Mark Agents, nunmehr die:

Association of Patent and Trade Mark Attorneys

Mr Seamus Doherty, Honorary Secretary

c/o Tomkins & Co.

5 Dartmouth Road, Dublin 6

Tel.: 00353-1-202 6700, Fax: 00353-1-660 6920

E-Mail: info@aptma.ie

Neben den Solicitors gibt es zudem den Notary Public und den Commissioner for Oaths, die, wie der Solicitor auch, Beglaubigung von Dokumenten vornehmen können.

Für Privatpersonen besteht in keiner Instanz Anwaltszwang. Für Firmen u.a. besteht nach dem Common Law in allen Instanzen Anwaltszwang.

Inhaftierte, gegen die bereits schriftlich Anklage erhoben wurde, können bei Gericht die Beiordnung eines Pflichtverteidigers beantragen. Dieser wird entsprechend der Schwere des Delikts sowie der finanziellen Situation des Beschuldigten gewährt. Die Rechtssprechung ist dabei großzügig.

Legal Aid Board


EU-Bürger können in Irland in außergewöhnlichen und streng begrenzten Fällen Prozesskostenhilfe erhalten. Dies ist abhängig vom Vermögen und die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Prozesskostenhilfe wird vorwiegend in Strafsachen gewährt. Zuständig für die Gewährung ist das

Legal Aid Board

Head Office

Quay Street

Cahirciveen

Co. Kerry

Tel.: +353 66 9471000

Fax: + 353 669471035

Webseite: www.legalaidboard.ie

Das Personal der Organisation wird in Legal Aid Centern tätig, wobei viele der Bediensteten Solicitors sind. Sofern für den Fall ein Barrister herbeizuziehen ist, wird dieser ebenfalls vom Legal Aid Board beauftragt. Bei den einzelnen Zentren ist auch der der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zu stellen. Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe wird auf das Merkblatt zur Rechtsberatung und -verfolgung im Ausland verwiesen.

Da es in Irland keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte gibt, wird empfohlen, die Höhe und Bemessung der Gebühren bereits vor einer Beauftragung zu klären. Dazu ist der Solicitor gesetztlich verpflichtet.

Solicitors in Irland kalkulieren ihre Gebühren nach einer Reihe von Faktoren:

  • Komplexität und Dringlichkeit des Falles
  • Schwierigkeitsgrad der aufgeworfenen Rechtsfragen
  • eingebrachte Fähigkeiten, Arbeitsaufwand sowie Spezialwissen
  • Anzahl und Bedeutung der vorbereiteten Dokumente
  • Wert des Streitgegenstandes
  • Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten und aufgewendete Arbeitszeit.


Hinzu treten u.a. Gerichtsgebühren, Auslagen für Gutachten sowie die Umsatzsteuer (23%). Der Solicitor ist im Allgemeinen nicht berechtigt, seine Gebühren nach einem Prozentsatz einer im Prozess erstrittenen Geldsumme zu kalkulieren (§ 68 II Solicitors Amendment Act 1994). Er hat den Mandanten unverzüglich nach Beauftragung schriftlich über die anfallenden Gebühren zu informieren. Sollte dies nicht möglich sein, sind die voraussichtlichen Kosten, jedoch zumindest die Grundlage der Gebührenkalkulation anzugeben (§ 68 I Solicitors Amendment Act 1994).

Die Gebühren des Barristers werden in der Regel vom Solicitor ausgehandelt.

Bei der Botschaft ist auf Anfrage ebenfalls ein Merkblatt über die Rechtsverfolgung in Zivil- und Handeslsachen erhältlich.

Liste von Anwälten


Die Benennung der auf der anliegenden Liste aufgeführten Anwälte und anderen Interessenvertreter erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr.

Hinweis zu den nachfolgenden Adresslisten:

Die Vorwahlnummer für Anrufe aus Deutschland für Dublin lautet: 00 353 - 1;
Vorwahlen für Orte außerhalb von Dublin sind in der Tabelle angegeben.



Name/ Anschrift
Rechtsgebiete
Korrespondenz-
sprache
Anmerkung

Duncan Grehan & Partners Solicitors
Ansprechpartner:
Herr Duncan Grehan (deutschsprachig)
Herr Conor Griffin
26 Fitzwilliam Street Upper
Dublin 2, D02 CT89
Tel.: +353 (0)1 677 9078
Fax: +353 (0)1 677 9076

dgrehan@duncangrehan.com
cgriffin@duncangrehan.com
www.duncangrehan.com

alle Rechtsgebiete
außer Strafrecht und
Familienrecht
insbesondere:
- Produkthaftung
- Verkehrsunfallrecht
- Schadensersatzprozesse
- Erbrecht
- Immobilienrecht
(Kauf und Verkauf)

- Inkasso
und Voll streckung ausländischer Urteile
- Gesellschaftsrecht

Englisch,

Deutsch

Kanzlei mit 4 Anwälten

langjährige Beziehung zur Botschaft

deutschsprachiger

Mandantenstamm

4 Anwälte überörtlich tätig

Referendare werden bei vorhandenen Kapazitäten angenommen.

Arthur Cox
Ansprechpartner:
Mr Dara Harrington (deutschsprachig)
10 Earlsfort Terrace
D02 T380
Tel.: +353-(0)1-9201206
Fax:+353-(0)1-9201020

dara.harrington@arthurcox.com

www.arthurcox.com

alle Rechtsgebiete
außer Inkassowesen und
Familienrecht.

Dara Harrington:
Finance, Financial
Services, Insurance

Englisch
Deutsch
Französisch
Spanisch
Italienisch


Großkanzlei mit ca. 350

Anwälten.

Referendare werden bei

vorhandenen Kapazitäten

angenommen

Harrington Solicitors
Ansprechpartnerin: Kerstin Harrington
Level One, Liosbaun Business Park
Tuam Road, Galway

www.harringtonsolicitors.com

Alle Rechtsgebiete außer Strafrecht, insbesondere Familienrecht incl. Scheidungen, Testamente und Erbrecht, Immobilienrecht,
Unfallregulierungen, Schadensersatz Streit, Rechtswidrigkeiten zwischen Privatpersonen.

Deutsch,

Englisch


Zurzeit nicht.

Maguire Muldoon Solicitors

Ansprechpartnerinnen:
Noreen Maguire & Jacqueline Shakeshaft
34 Gledswood Park
Clonskeagh, Dublin D14
Tel.: +353 (0)1 296 4266
Fax: +353 (0)1 296 4267
info@maguiremuldoon.com
www.maguiremuldoon.com

Alle Rechtsgebiete außer Strafrecht, insbesondere Schwerpunkt Familienrecht; Immobilienrecht, Testamente, Vollmachten, Litigation, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht

Deutsch,

Englisch

Referendare werden bei vorhandenen Kapazitäten angenommen


Mallin O'Toole Law Firm

Ansprechpartner: Mr. Enda O'Toole
30 Upper Pembroke Street
Dublin 2

Tel.: +353-(0)1-234 2536
Tel.: +353-(0)87-053 7957
F: +353-(0)-1-234 2400

enda.otoole@mot.ie
www.mot.ie

Alle Rechtsgebiete.

Englisch

(Deutsch: Dolmetscher ist vorhanden)

Matheson
Name of lawyer: Michael Byrne (deutschsprachig)
Tel.: +353 (0)1 232 2658 70
Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2
Tel.: +353 (0)1 -232 2000 Fax: +353 -(0)1 232 3333 Michael.Byrne@matheson.com www.matheson.ie
specialist areas: Litigation

Englisch,

Deutsch

Großkanzlei mit ca. 350 Anwälten

Willing to train German trainee lawyers: no

Matheson runs summer internships for which potential interns can apply through our website

Moloney & Co., Solictors

Ansprechpartner:
Mr. Liam Moloney
info@moloneysolicitors.ie
Ormond Building,
31-36 Upper Ormond Quay,

Dublin 7, Ireland
Tel: (+353-1) 8717577
www. Moloneysolicitors.ie

International injury claims Deutsch
Englisch

Tipp McKnight Solicitors

Ansprechpartnerin:
Ursula Tipp (Rechtsanwältin
und Solicitor) (deutschsprachig)

utipp@tipp-mcknight.com
Tel.: +353 (0)1 2543432
M: +353 (0)86 1703405
41 Fitzwilliam Place
Dublin 2
www.tipp-mcknight.com

Alle Rechtsgebiete außer Strafrecht:
Gesellschafts- und
Handelsrecht,
Wirtschaftsrecht,
internationales Steuerrecht,
Unternehmensgruen-dungen,
Immobilienrecht,
Rechtsstreitigkeiten,
Erbschaftssachen

Deutsch
Französisch
Englisch

deutschsprachiger Mandantenstamm
überörtlich tätig

Referendare werden bei vorhandenen Kapazitäten angenommen

Weitere Anwälte und Notare in der Republik Irland können Sie sich von folgender Standesorganisation der Solicitors benennen lassen:

The Law Society of Ireland

Blackhall Place

Dublin 7

Tel.: 672 4800

Fax: 672 4801

www.lawsociety.ie


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