Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Führerscheine

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.

EU-Führerschein © picture-alliance/ dpa

19.05.2020 - Artikel

Allgemeine Informationen zum Führerschein

Die deutschen Auslandsvertretungen sind keine Führerscheinstellen und können in Führerscheinangelegenheiten nicht tätig werden.

In Irland können Sie mit dem deutschen Kartenführerschein grundsätzlich solange in Irland fahren wie Ihr bestehender Führerschein gültig ist.

Deutsche Fahrerlaubnisse dürfen nur von innerdeutschen Behörden ausgestellt werden und müssen daher auch in Deutschland beantragt werden. Sollten sie in Deutschland noch angemeldet sein, ist die entsprechende Führerscheinstelle ihres deutschen Wohnortes für die Ausstellung eines neuen Führerscheins (aufgrund von Pflichtumtausch, Verlust oder Diebstahl) zuständig. Welche Dokumente und Vordrucke bei Pflichtumtausch, Verlust oder Diebstahl vorzulegen sind, erfahren sie bei ihrer zuständigen deutschen Führerscheinstelle.

Bei ausschließlichem Wohnsitz in Irland (ohne melderechtlichen Wohnsitz in Deutschland) sind für die Ausstellung eines neuen Führerscheins aufgrund Verlusts oder Diebstahl sowie für die Umschreibung auf das neue Führerscheinformat die irischen Behörden zuständig. Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind und ihren Wohnsitz hier in Irland genommen haben, erhalten Sie ihren neuen Führerschein somit ausschließlich von den irischen Behörden.

Erforderlicher Umtausch von unbefristeten deutschen Führerscheinen

Mit Artikel 7 Nr. 2 a der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein werden Führerscheine in Deutschland seit dem 19. Januar 2013 unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt und sind danach zu erneuern. Die Befristung bezieht sich lediglich auf das ausgestellte Dokument (Kartenführerschein) und nicht auf die damit zusammenhängende Fahrerlaubnis. Sie dient der Aktualisierung des Lichtbildes und ggf. des Namens.

Umtausch-Fristen

Mit der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 218) wurde der Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein) sind bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Der Umtausch staffelt sich wie folgt:

1) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der Führerscheinumgetauscht sein muss
vor 1953
19.01.2033
1953-1958
19.01.2022
1959-1964
19.01.2023
1965-1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025

2) Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind*

Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001
19.01.2026
2002-2004
19.01.2027
2005-2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012-18.01.2013
19.01.2033

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Nach Ablauf der o.g. Frist wird Ihr alter Führerschein ungültig. Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Diese bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

Sie finden diese Informationen auch auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums (BMV).

Umtausch des Führerscheins bei Wohnsitz in Irland

Wenn Sie nach Irland umziehen, können Sie mit dem deutschen Kartenführerschein grundsätzlich solange in Irland fahren wie Ihr bestehender Führerschein gültig ist. Wenn Sie Ihren Führerschein gegen einen gleichwertigen irischen Führerschein umtauschen möchten, müssen Sie dies innerhalb von 10 Jahren nach Ablauf Ihres Führerscheins tun.

Sollten Sie bereits in Irland wohnhaft sein und im Besitz einer „grauen“ Fahrerlaubnis sein, empfiehlt sich ein Umtausch in Irland.

Sollte ihre aktuelle deutsche Fahrerlaubnis nach dem 01.01.1999 ausgestellt worden sein (Kartenführerschein), reicht zur Beantragung bei den irischen Behörden nach hiesiger Kenntnis der aktuelle Führerschein. Weitere Informationen zu ihrer Fahrerlaubnis (Name, Adresse, Geburtsdatum, Führerscheinnummer, Ablaufdatum und Führerscheinklasse. etc.) werden durch die irischen Behörden elektronisch in Deutschland ermittelt. (RESPER/EUCARIS)

Sollte ihre aktuelle deutsche Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999 ausgestellt worden sein (Papierform rosa oder grau), benötigen Sie, soweit uns bekannt, neben ihrem aktuellen Führerschein noch eine original Karteikartenabschrift.

Diese sogenannte Karteikartenabschrift, oder Auszug aus der Führerscheindatei mit ausdrücklicher Bestätigung, dass die Fahrerlaubnis aktuell besteht, erhalten Sie bei der deutschen Führerscheinstelle Ihres letzten Wohnsitzes, der Stadt, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat oder – sofern Sie einen Kartenführerschein hatten - beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Abschrift kann dort formlos mit Ausweiskopie (nicht beglaubigt) beantragt werden (Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg). Eine evtl. erforderliche Übersetzung der Karteikartenabschrift kann durch einen Übersetzer Ihrer Wahl erfolgen.

Achtung: Die Botschaft kann keine derartigen Bescheinigungen ausstellen.

Online-Beantragung eines irischen Führerscheins

Nach hiesiger Kenntnis ist es in der Regel möglich, den Umtausch eines deutschen bzw. EU-/EWR-Führerschein in einen irischen Führerschein online auf der Website des National Driver Licence Service (NDLS) zu beantragen.

Für den Umtausch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese finden Sie hier.

FAQs zum Führerschein-Umtausch in Irland finden Sie hier.

Führerscheinverlust

Sie haben Ihren deutschen Führerschein in Irland verloren oder er wurde gestohlen? Dann sollten Sie zuerst unverzüglich bei der nächsten irischen Polizeistation Anzeige erstatten.

Deutsche Führerscheine werden nur von innerdeutschen Behörden ausgestellt und müssen auch in Deutschland beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Führerscheinstelle Ihres letzten Wohnortes in Deutschland. Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Führerscheine oder sonstigen Ersatz ausstellen. Weitere Informationen zur Ersatzausstellung können direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle erfragt werden.

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, bekommen Sie in der Regel keinen deutschen Führerschein mehr.

Sie können jedoch einen Registerauszug beim Kraftfahrt-Bundesamt oder bei der Führerscheinstelle Ihrer Heimatgemeinde beantragen. Mit diesem Registerauszug können Sie dann einen irischen Führerschein beantragen.

Ist Ihr deutscher Führerschein abhandengekommen und halten Sie sich nur für einen touristischen Aufenthalt in Irland auf, so reicht für die Rückfahrt nach Deutschland als „Führerscheinersatz“ in der Regel die Vorlage des polizeilichen Diebstahlprotokolls aus.

Internationaler Führerschein

Wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Heimatgemeinde in Verbindung.

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, können Sie in Irland einen internationalen Führerschein beantragen. Informationen zum Ablauf und Kosten finden Sie hier.

Sonstiges

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte per Kontaktformular.

nach oben