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Deutsche Staatsangehörigkeit für die zweite ab 2000 geborene Auslandsgeneration

Vater, Mutter und zwei kleine Kinder am Frühstückstisch

Gemischtnationale Familie, © Colourbox

22.08.2023 - Artikel

Die zweite ab 2000 im Ausland geborene Generation erhält nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern selbst nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren waren, werden nur durch rechtzeitige Geburtsregistrierung innerhalb eines Jahres deutsch.

Wer ist betroffen?

Ihr Kind erwirbt nicht automatisch durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

  • Sie (der einzige deutsche Elternteil oder beide deutschen Elternteile) nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden und
  • Ihr Kind im Ausland geboren wird und
  • Sie (der einzige deutsche Elternteil oder beide deutschen Elternteile) zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben (ein bloßer Meldewohnsitz ist irrelevant) und
  • Ihr Kind automatisch durch Geburt nicht staatenlos wird.

Bitte beachten Sie: Von dieser Regelung sind alle Deutschen (Expats und Auswanderer) betroffen, die selbst im Ausland geboren wurden und ein Kind im Ausland bekommen, unabhängig vom Grund und der Dauer ihres Auslandsaufenthaltes.

Wie wird das Kind doch deutsch?

Die Eltern müssen innerhalb eines Jahres nach Geburt des Kindes beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Geburtsanzeige stellen. Das Kind erwirbt dann rückwirkend ab Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Beispiel

Ehepaar Maier sind deutsche Staatsangehörige und leben in Irland. Am 01.02.2000 kommt in Galway die Tochter Ciara auf die Welt. Ciara ist damit ebenfalls mit Geburt deutsche Staatsangehörige und sie lebt weiterhin in Irland. Am 01.01.2025 kommt in Dublin Ciaras Sohn Liam auf die Welt, dessen Vater Ire ist. Obwohl seine Mutter deutsche Staatsangehörige ist, erwirbt Liam nicht automatisch durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ciara oder der Vater von Liam müssen innerhalb eines Jahres nach Geburt beim zuständigen deutschen Standesamt oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt ihres Kindes stellen.

Wer ist nicht betroffen?

  • Kinder, deren deutsche Eltern in Deutschland geboren wurden, und
  • Kinder, deren deutsche Eltern vor dem 01.01.2000 geboren wurden

werden weiterhin automatisch durch Geburt deutsche Staatsangehörige.

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