Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Automatischer Erwerb der Deutschen Staatsangehörigkeit
Muslimisches Leben in Deutschland, © Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Einführung
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht basiert auf dem sogenannten „Abstammungsprinzip“. Das bedeutet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit hauptsächlich aufgrund der Abstammung von einem deutschen Elternteil erworben wird.
Es können keine Generationen übersprungen werden, das heißt beispielsweise, Sie selbst können die Staatsangehörigkeit nicht von einem Großelternteil erhalten haben. Allenfalls kann es sein, dass Ihr Elternteil die Staatsangehörigkeit von Ihren Großeltern bekommen hatte und Sie durch Ihren Elternteil deutsch wurden.
Sie können die Staatsangehörigkeit automatisch erhalten haben durch
Eheliche Geburt
Wenn die Eltern bei Geburt verheiratet waren, konnte man vor 1975 die deutsche Staatsangehörigkeit in fast allen Fällen nur vom deutschen Vater bekommen und nicht von der deutschen Mutter. Wählen Sie Ihr Geburtsdatum:
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihr Vater zu diesem Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger war.
War nur Ihre Mutter deutsch, haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Ihr bekommen. Es gab lediglich bis 1978 eine Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit nachträglich durch Erklärung zu erhalten. Wenn diese Frist versäumt wurde, ist es nicht möglich sie heute noch nachzuholen. Eine nachträgliche Einbürgerung heute ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Seit dem 20.08.2021 haben Sie jedoch erneut die Möglichkeit, über eine Erklärung nach § 5 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Einbürgerung und Erklärungserwerb.
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihr Vater zu diesem Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger war. Wenn nur Ihre Mutter deutsch war und nicht Ihr Vater, haben Sie nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, wenn Sie sonst staatenlos geworden wären.
War nur Ihre Mutter deutsch und Sie wurden nicht staatenlos, haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Ihr bekommen. Es gab lediglich bis 1978 eine Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit nachträglich durch Erklärung zu erhalten. Wenn diese Frist versäumt wurde, ist es nicht möglich sie heute noch nachzuholen. Eine nachträgliche Einbürgerung heute ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich.
Seit dem 20.08.2021 haben Sie jedoch erneut die Möglichkeit, über eine Erklärung nach § 5 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren.
Seit dem 20.08.2021 haben Sie erneut die Möglichkeit, über eine Erklärung nach § 5 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren.
Achtung Ausnahme: Sind Sie nach 31.12.1999 im Ausland geboren und wurde Ihr deutscher Elternteil selbst nach 31.12.1999 im Ausland geboren, dann sind Sie nicht deutsch.
Nur, wenn Ihre Geburt innerhalb eines Jahres in Deutschland registriert wurde, haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen können. Mehr Informationen finden Sie hier.
Seit dem 20.08.2021 haben Sie erneut die Möglichkeit, über eine Erklärung nach § 5 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Mehr dazu finden Sie unter Einbürgerung und Erklärungserwerb.
Nichteheliche Geburt
Wenn die Eltern bei Geburt - nicht - verheiratet waren, konnte man vor 1993 die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt nur von der deutschen Mutter bekommen und nicht vom deutschen Vater. Wählen Sie Ihr Geburtsdatum:
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige war.
Wenn nur Ihr Vater deutsch war, haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erhalten. Sie können allenfalls durch Legitimation deutsch sein (siehe unten). Eine nachträgliche Einbürgerung heute ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Seit dem 20.08.2021 haben Sie jedoch erneut die Möglichkeit, über eine Erklärung nach § 5 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren.
Wenn nur Ihr Vater deutsch war, ist allerdings Voraussetzung, dass die rechtliche Vaterschaft durch Anerkennung oder Feststellung geklärt wurde, bevor Sie das 23. Lebensjahr vollendet hatten - die biologische Vaterschaft alleine reicht nicht aus.
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren.
Wenn nur Ihr Vater deutsch war, ist allerdings Voraussetzung, dass die rechtliche Vaterschaft durch Anerkennung oder Feststellung geklärt wurde, bevor Sie das 23. Lebensjahr vollendet hatten - die biologische Vaterschaft alleine reicht nicht aus.
Achtung Ausnahme: Sind Sie nach 31.12.1999 im Ausland geboren und wurde Ihr deutscher Elternteil selbst nach 31.12.1999 im Ausland geboren, dann sind Sie nicht deutsch.
Nur, wenn Ihre Geburt innerhalb eines Jahres in Deutschland registriert wurde, haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen können. Mehr Informationen hier.
Seit 20.08.2021 gibt es einen weiteren Erwerbsgrund durch Erklärung (vgl. Einbürgerung und Erklärungserwerb) für Altfälle, in denen es staatsangehörigkeitsrechtlich zu geschlechterspezifischer Diskriminierung gekommen war.
Legitimation
Legitimation hieß, dass ein nichteheliches Kind durch die nachträgliche Eheschließung seiner Eltern den Status eines ehelichen Kindes und damit auch die Staatsangehörigkeit vom Vater erwarb. Wählen Sie Ihr Geburtsdatum:
Ihre Eltern haben nach Ihrer Geburt geheiratet? Sie haben dann die Staatsangehörigkeit durch Legitimation nachträglich bekommen, wenn es eine in Deutschland wirksame Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung gab.
Sowohl die nachträgliche Eheschließung Ihrer Eltern, als auch die wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft müssen bis zum 30.06.1998 stattgefunden haben, damit Sie wirksam legitimiert wurden. Eine spätere Anerkennung der Vaterschaft und Eheschließung Ihrer Eltern bewirkte für Sie keinen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Botschaft.
Eine Legitimation hat keine Auswirkungen mehr, weil Sie auch als nichteheliches Kind die Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben, wenn Ihr Vater zu dem Zeitpunkt deutsch war, siehe „nichteheliche Geburt“.
Adoption
Mit Adoption kann ein Kind die Staatsangehörigkeit erlangen, sofern die Adoption auch in Deutschland wirksam ist. Wählen Sie das Datum Ihrer Adoption:
Wenn Ihre Adoption vor 01.01.1959 stattfand, konnten Sie dadurch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen, auch wenn Ihr Adoptivelternteil damals deutscher Staatsangehöriger war.
Sie haben mit der Adoption nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Allerdings gab es für Sie bis 31.12.1979 die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung zu erwerben - dann besitzen Sie eine damals ausgestellte Erklärungsurkunde.
Sie haben mit der Adoption durch einen deutschen Elternteil automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt, vorausgesetzt die Adoption ist in Deutschland wirksam.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Botschaft.
Eheschließung
Seit 1970 bekommt man durch Heirat nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Wählen Sie das Datum der Eheschließung:
Eine ausländische Frau, die in diesem Zeitraum einen deutschen Staatsangehörigen heiratete, wurde automatisch Deutsche.
Für einen ausländischen Mann, der eine deutsche Frau heiratete, galt dies nicht.
Eine ausländische Frau, die in diesem Zeitraum einen deutschen Staatsangehörigen heiratete, könnte Deutsche geworden sein. Wenn dies auf Sie zutrifft, setzen Sie sich mit der Botschaft in Verbindung.
Für einen ausländischen Mann, der eine deutsche Frau heiratete, galt dies nicht.
Eine ausländische Frau, die in diesem Zeitraum einen deutschen Staatsangehörigen heiratete, wurde nicht automatisch Deutsche. Sie konnte aber bei Eheschließung in Deutschland durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben, oder einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben. In beiden Fällen hat sie einen Nachweis vom Standesamt, bzw. von der Einbürgerungsbehörde bekommen. Wenn Sie denken, dass dies auf Sie zutrifft, setzen Sie sich bitte mit der Botschaft in Verbindung.
Für einen ausländischen Mann, der eine deutsche Frau heiratete, galt dies nicht.
Ein/e Ausländer/in, die eine/n deutsche/n Staatsangehörigen heiratet, bekommt dadurch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Eine Einbürgerung setzt voraus, dass man gemeinsam seit mehreren Jahren in Deutschland lebt, der ausländische Ehegatte integriert ist und Deutsch spricht. Wenden Sie sich an die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres deutschen Wohnorts.
Geburt in Deutschland
Alleine durch die Geburt auf deutschem Boden bekommt man nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ausnahme: Seit 01.01.2000 kann ein von Ausländern in Deutschland geborenes Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens acht Jahren den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatte. Wenn das Kind auch die Staatsangehörigkeit der Eltern bekommen hat und nicht in Deutschland aufgewachsen ist, muss es allerdings innerhalb eines Jahres nach Vollendung des 21. Lebensjahres eine Option zugunsten einer der beiden Staatsangehörigkeiten treffen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Auslandsvertretung in Verbindung.