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Kfz-Angelegenheiten
Autobahn in austrian mountains at sunset, © colourbox
Informationen zur Fahrzeugeinfuhr- und Abmeldung
Sobald in Deutschland zugelassene Fahrzeuge nach Irland verbracht werden, besteht die gesetzliche Verpflichtung (§13 FZV, Fahrzeugzulassungsverordnung) das Fahrzeug unverzüglich umzumelden. Die Botschaft empfiehlt diesbezüglich, das Fahrzeug bereits vor dem Umzug bei der zuständigen deutschen Zulassungsstelle abzumelden und dort Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
Zulassungsverfahren in Irland
Hinweise zum Zulassungsverfahren in Irland finden Sie auf der Webseite der zuständigen Stelle (National Car Testing Service, NCTS).
Hinweise für die Zulassung in Irland bei fehlenden Fahrzeugpapieren und Auskünfte aus dem Zentralen Fahrzeugregister
Alle deutschen Fahrzeugpapiere sind den irischen Behörden im Original vorzulegen. Bei Verlust der Originale wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige deutsche Zulassungsstelle oder an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Das KBA kann unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem zentralen Fahrzeugregister an Fahrzeugeigentümer erteilen, die ihr Fahrzeug im Ausland zulassen möchten.