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Lebensbescheinigung

Alte Frau schreibt Ihr Testament.

Erbrecht, © Colourbox

04.06.2024 - Artikel

Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Anpassungsmitteilung Ihrer Rentenhöhe. Wenn Sie die Lebensbescheinigung nicht rechtzeitig vorlegen, kann ggf. die Rentenzahlung unterbrochen werden.

Der jährliche Lebensnachweis kann ab dem Jahr 2024 weltweit wahlweise physisch per Formblatt oder digital erbracht werden; wir empfehlen Ihnen die Nutzung des digitalen Verfahrens.

Nähere Informationen zu beiden Verfahren (Formblatt Lebensbescheinigung (LB)) oder digitaler Lebensnachweis (DLN) finden Sie unter:

www.rentenservice.de/LB

www.rentenservice.de/DLN

Digitales Verfahren

Nutzen Sie bitte vorrangig das digitale Verfahren (DLN), welches Sie sicher, kostenfrei und bequem von zuhause erbringen können, unabhängig von Feiertagen und Öffnungszeiten. Sie können über Ihr Smartphone/ Tablett per QRCode den Nachweis erbringen.

Dieses Verfahren ist insbesondere auch vor dem Hintergrund vorteilhaft, da einige Behörden teilweise keine Bestätigung vornehmen. Das Schreiben „Digitaler Lebensnachweis“ inklusive QR-Code wird Ihnen zusammen mit der Anpassungsmitteilung und der papiergebundenen Lebensbescheinigung zugesandt.

Bestätigung durch den Honorarkonsul in Galway oder durch einen irischen Notar

Die Bestätigung der Lebensbescheinigung kann durch verschiedene Stellen erfolgen. Unter anderem gelten als „Bestätigungsstellen“ für Lebensbescheinigung auch die Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland sowie ggf. ausländischen Behörden an Ihrem Wohnort.

Auf dem Formular finden Sie Angaben, wo Sie die Lebensbescheinigungen bestätigen lassen können, z.B. auch durch einen irischen Notar.

Lebensbescheinigungen können grundsätzlich in Irland auch von unserem Honorarkonsul in Galway bestätigt werden, sofern Sie in seinem Amtsbezirk wohnen. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin direkt mit ihm und besprechen auch die im Einzelfall zu zahlenden Gebühren.

Die unterschriebene und abgestempelte Lebensbescheinigung schicken Sie bitte direkt an Ihre Rentenversicherung in Deutschland.

Beantragung bei der Deutschen Botschaft

Sie können die Lebensbescheinigung auch während unserer Öffnungszeiten in unserer Konsularabteilung ausstellen lassen.

Wenn Sie zur Deutschen Botschaft kommen wollen, dann gilt Folgendes: Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung bzw. bei der Deutschen Post Renten Service wenden Sie sich bitte persönlich während der Besucherzeiten an uns. Für die Vereinbarung eines Termins kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.

Am Tag des vereinbarten Termins müssen Sie persönlich erscheinen!

Ausnahme: Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie tun. Eine aktuelle ärztlichen Bescheinigung (nicht älter als 48 Stunden) auf der Lebensbescheinigung im Teil C1 Rückseite ist zusätzlich zu den unten genannten Unterlagen notwendig.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • das Formular der Rentenversicherung
    • Bitte füllen Sie die Lebensbescheinigung immer vollständig aus, aber unterschreiben Sie das Dokument noch nicht.
    • Können Sie Ihre Lebensbescheinigung aus Krankheitsgründen nicht persönlich unterschreiben, muss Ihr Arzt dies zusätzlich auf der Lebensbescheinigung bestätigen (Teil C1, Rückseite).
  • Ihren Reisepass oder Personalausweis

Die unterschriebene und abgestempelte Lebensbescheinigung schicken Sie im Anschluss bitte direkt an Ihre Rentenversicherung in Deutschland.

Gebühren

Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke (staatliche Rente) ist gebührenfrei.

(Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten: hierfür gibt es ein vorgefertigtes Formular, die Gebühr beträgt 34,10 Euro)


Für Anfragen in Bezug auf Rentenzahlungen können Sie sich direkt an die Rentenbehörde in Deutschland wenden:

Deutsche Rentenversicherung Nord

Friedrich-Ebert-Damm 245

D-22159 Hamburg

Tel. +49 (0)40 53000

mail: info@drv-nord.de


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