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Lebensbescheinigung

Erbrecht, © Colourbox
Sie werden einmal jährlich von Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger aufgefordert, eine Lebensbescheinigung vorzulegen. Geschieht dies nicht rechtzeitig, kann die Rentenzahlung unterbrochen werden.
Die unterschriebene und abgestempelte Lebensbescheinigung schicken Sie bitte direkt an Ihre Rentenversicherung in Deutschland.
Auf dem Formular finden Sie Angaben, wo Sie die Lebensbescheinigungen unterschreiben lassen können, z.B. auch vor einem irischen Notar.
Sie können die Lebensbescheinigung aber auch während unserer Öffnungszeiten in unserer Konsularabteilung ausstellen lassen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- das Formular der Rentenversicherung
- Bitte füllen Sie die Lebensbescheinigung immer vollständig aus, aber unterschreiben Sie das Dokument noch nicht.
- Können Sie Ihre Lebensbescheinigung aus Krankheitsgründen nicht persönlich unterschreiben, muss Ihr Arzt dies zusätzlich auf der Lebensbescheinigung bestätigen.
- Ihren Reisepass oder Personalausweis
Einen Termin müssen Sie für die Vorsprache nicht vereinbaren, sondern können zu folgenden Zeiten zu uns kommen:
Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Gebühren:
Eine Gebühr wird bei staatlichen Renten nicht erhoben.
Für Anfragen in Bezug auf Rentenzahlungen können Sie sich direkt an die Rentenbehörde in Deutschland wenden:
Deutsche Rentenversicherung Nord
Friedrich-Ebert-Damm 245
D-22159 Hamburg
Tel. +49 (0)40 53000
mail: info@drv-nord.de
Honorarkonsul in Galway
Lebensbescheinigungen können grundsätzlich auch von unserem Honorarkonsul in Galway vorgenommen werden, sofern Sie in seinem Amtsbezirk wohnen.
Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin direkt mit ihm und besprechen auch die im Einzelfall zu zahlenden Gebühren.