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Beglaubigungen & Beurkundungen

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels, © colourbox

27.01.2025 - Artikel

Unterschriftsbeglaubigung

Die deutschen Auslandsvertretungen können grundsätzlich Unterschriften und Kopien beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.

Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat.

Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet nicht statt.

Einige Beispiele für eine Unterschriftsbeglaubigung sind:

  • Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt;
  • „einfache“ Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z. B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft wie z.B. Handelsregistereintragungen
  • Beantragung eines Führungszeugnisses
  • Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft

Unterschriftsbeglaubigungen auf anderen Vollmachten wie z.B. Generalvollmachten können in der Auslandsvertretung nur dann vorgenommen werden, wenn diese widerruflich sind.

Nach Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören u.a. auch Kreditkartenanträge und Kontovollmachten. Bitte wenden Sie sich wegen Ihres weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt hat.

Eine Sonderregelung gilt nur für Sperrkonten visumspflichtiger ausländischer Studierender. Hier kann die Beglaubigungsstelle weiter Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen für die Eröffnung eines Sperrkontos vornehmen.

Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte folgendes mit:

  • das zu unterzeichnende Dokument - Bitte unterzeichnen Sie das Dokument noch nicht.
  • bei Genehmigungserklärungen auch den bereits geschlossenen Vertrag
  • ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (z.B. Reisepass, Personalausweis)
  • Wohnsitznachweis (Nachweis über Ihre Adresse in Irland, z.B. Verbrauchsrechnung (household utility bill) oder Mietvertrag)

Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung:

Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt ca. 57,00 - Euro. Gebühren können in bar oder per Kreditkarte (Master-/Visakarte) bezahlt werden. Maestro- und American Express Karten können nicht akzeptiert werden. Eine Bezahlung mit Mobiltelefon, Smartwatch oder per mobilem Zahlungsanbieter ist nicht möglich. Aus Sicherheitsgründen müssen Mobiltelefone und andere elektronische Geräte vor Betreten des Gebäudes ausgeschaltet und in den Aufbewahrungsboxen eingeschlossen werden.

Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke (staatliche deutsche Rente) ist gebührenfrei (bitte bringen Sie das Schreiben der Rentenbehörde mit).

Beglaubigungen zu Studienzwecken für ein Studium in Deutschland sind in der Regel ebenfalls gebührenfrei.

Ausführliche Informationen zur besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV) finden Sie hier.

Beglaubigung von Fotokopien

Für die Beglaubigung von Fotokopien bringen Sie bitte folgendes mit:

  • das Original des betreffenden Dokumentes und
  • die Gebühr

Gebühren für die Beglaubigung von Fotokopien:

Die Gebühr für die Beglaubigung von Fotokopien beträgt ca. 28,00 - Euro. Die Gebühr kann bar oder mit Kreditkarte (Visa-/Mastercard) bezahlt werden.

Ausführliche Informationen zur besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV) finden Sie hier.

Terminvereinbarung für Beglaubigungen

Bitte vereinbaren Sie für alle Beglaubigungen einen Termin. Bei den im Terminsystem angezeigten Slots handelt es sich um die frühesten verfügbaren Termine.

Notarielle Beurkundung

Bei einigen Rechtsgeschäften genügt die Beglaubigung der Unterschrift nicht, vielmehr muss eine notarielle Beurkundung der Niederschrift durch den Konsularbeamten stattfinden. Eine notarielle Beurkundung kann nicht von einem „Notary Public“ oder ähnlichen Stellen vorgenommen werden.

Beispiele für zu beurkundende Rechtsgeschäfte sind:

- Antrag auf Erteilung eines Erbscheins

- Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

- eidesstattliche Versicherung (z. B. zum Personenstand)

- Vaterschaftsanerkennung

- Unterhaltsverpflichtung

Hinweis: Konsularbeamtinnen und -beamte handeln nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie sind im Gegensatz zu einer Notarin oder einem Notar in Deutschland, der ihre/ seine Urkundstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf, nicht zur Beurkundung verpflichtet. Manche Dokumente, insbesondere Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, können bei der Botschaft Dublin nicht beurkundet werden.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts besteht die Möglichkeit, direkt bei einem deutschen Notariat im Wege eines Online-Verfahrens unter https://online-verfahren.notar.de/ov/home Beurkundungen und Beglaubigungen auch aus dem Ausland durchzuführen.

Gebühren für die Beurkundung

Die Gebühr für eine Beurkundung orientiert sich an der Art des Rechtsgeschäfts und kann zwischen etwa 90,- Euro ggf. mehreren Hundert Euro betragen. Die Gebühr kann entweder in Euro mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder in bar beglichen werden. Erkundigen Sie sich bitte per Kontaktaufnahme mit der für Sie zuständigen Auslandsvertretung nach den konkreten Gebühren.

Terminvereinbarung für die Beurkundung

Jede Beurkundung muss vorbereitet werden und kann nur nach vorheriger individueller Terminabsprache vorgenommen werden. Die Vorbereitung einer Beurkundung kann, je nach Einzelfall und Aufwand, mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Bitte kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular für die Terminabsprache und weitere Informationen.

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