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Beglaubigungen
Foto eines Stempels, © colourbox
Die deutschen Auslandsvertretungen können grundsätzlich Unterschriften und Kopien beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.
Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat.
Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet nicht statt.
Einige Beispiele für eine Unterschriftsbeglaubigung sind:
- Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt;
- „einfache“ Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z. B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft wie z.B. Handelsregistereintragungen
- Beantragung eines Führungszeugnisses
- Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft
Unterschriftsbeglaubigungen auf anderen Vollmachten wie z.B. Generalvollmachten können in der Auslandsvertretung nur dann vorgenommen werden, wenn diese widerruflich sind.
Nach Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören u.a. auch Kreditkartenanträge und Kontovollmachten. Bitte wenden Sie sich wegen Ihres weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt hat.
Eine Sonderregelung gilt nur für Sperrkonten visumspflichtiger ausländischer Studierender. Hier kann die Beglaubigungsstelle weiter Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen für die Eröffnung eines Sperrkontos vornehmen.
Bitte vereinbaren Sie für alle Beglaubigungen einen Termin. Bei den im Terminsystem angezeigten Slots handelt es sich um die frühesten verfügbaren Termine.
Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:
- das zu unterzeichnende Dokument
Bitte unterzeichnen Sie das Dokument noch nicht.
- bei Genehmigungserklärungen auch den bereits geschlossenen Vertrag
- ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (z.B. Reisepass, Personalausweis, Passkarte)
- Wohnsitznachweis (z.B. in Form einer Verbrauchsrechnung wie Mietvertrag, Stromrechnung, o.ä.)
Gebühren:
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt ca. 57,00 - Euro. Gebühren können in bar oder per Kreditkarte (Master-/Visakarte) bezahlt werden. Maestro- und American Express Karten können nicht akzeptiert werden. Eine Bezahlung mit Mobiltelefon, Smartwatch oder per mobilem Zahlungsanbieter ist nicht möglich. Aus Sicherheitsgründen müssen Mobiltelefone und andere elektronische Geräte vor Betreten des Gebäudes ausgeschaltet und in den Aufbewahrungsboxen eingeschlossen werden.
Für Beglaubigungen zu Rentenzwecken wird keine Gebühr erhoben (bitte bringen Sie das Schreiben der Rentenbehörde mit).
Für Beglaubigungen zu Studienzwecken wird ebenfalls keine Gebühr erhoben.
Ausführliche Informationen zur besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV) finden Sie hier.
Beglaubigung von Fotokopien
Für die Beglaubigung von Fotokopien bringen Sie bitte
- das Original des betreffenden Dokumentes und
- die Gebühr
mit.
Auch für die Beglaubigung von Kopien vereinbaren Sie bitte einen Termin. Bei den im Terminsystem angezeigten Slots handelt es sich um die frühesten verfügbaren Termine.
Gebühren:
Die Gebühr für die Beglaubigung von Fotokopien beträgt ca. 28,00 - Euro. Die Gebühr kann bar oder mit Kreditkarte (Visa-/Mastercard) bezahlt werden.
Ausführliche Informationen zur besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV) finden Sie hier.