Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Ehefähigkeitszeugnis und eidesstattliche Versicherung zur Ledigkeit
Eheschließung, © picture alliance / ZB
Beabsichtigen Sie als deutscher Staatsangehöriger vor einem irischen Standesamt die Ehe zu schließen, so benötigen Sie möglicherweise ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis, das vom zuständigen deutschen Standesamt an Ihrem (letzten) Wohnort ausgestellt wird. Die für den Antrag benötigte Unterschriftsbeglaubigung und Beglaubigungen von Kopien können bei der Botschaft erledigt werden.
Wir raten, sich mit dem zuständigen Standesamt in Deutschland in Verbindung zu setzen, um verbindliche Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen zu erhalten, die für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis notwendig sind.
Bitte erfragen Sie beim zuständigen Standesamt, ob auch die Daten Ihrer/Ihres Verlobten in dem Antragsformular eingetragen werden müssten und ob Ihre Verlobte/ Ihr Verlobter den Antrag ebenfalls unterschreiben muss.
Alle Angaben im Antragsformular müssen mit Urkunden belegt werden, d.h., in der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Antragsformular (bitte noch nicht unterschreiben)
- Ihre Geburtsurkunde bzw. einen Auszug aus dem Geburtenregister über Ihre Geburt
- Geburtsurkunde Ihrer/-s Verlobten
- Ihr Pass oder Personalausweis
- Pass Ihrer/-s Verlobten
- Ihre (Ab-) Meldebescheinigung aus Deutschland
- Wohnsitznachweis für Irland, z.B. in Form einer Haushaltsrechnung
- ggfs. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- ggfs. Nachweise zu der Auflösung von Vorehen
Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass es ggf. möglich ist, dass das Standesamt weitere Unterlagen nachfordert, z.B. Übersetzungen von Urkunden, die nicht auf Deutsch verfasst sind.
Gebühren
Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt ca. 57,00 - Euro. Hinzu käme die Gebühr für die Beglaubigung der Kopien der oben genannten Unterlagen in Höhe von ca. 28,00 - Euro.
Das zuständige Standesamt in Deutschland wird für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses auch noch einmal Gebühren erheben.
Bitte nehmen Sie mit dem zuständigen Standesamt auch auf, ob dort die Vorlage einer sogenannten Versicherung an Eides statt zu Ihrer Ledigkeit erforderlich ist. In diesem Fall kann das Standesamt ggf. ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellen und Auskunft erteilen, ob auf diesem Formular die Beglaubigung der Unterschrift ausreichend oder ob eine Beurkundung dieser Versicherung erforderlich ist. Die Botschaft kann eine solche Erklärung bei Bedarf beurkunden. Die Gebühr für diese Beurkundung beträgt ca. 123,40,- Euro.
Terminvereinbarung
Die Unterschrift auf dem Antragsformular für ein Ehefähigkeitszeugnis kann nur persönlich bei der Botschaft Dublin geleistet werden. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft per E-Mail unter info@dublin.diplo.de, um einen Termin zu vereinbaren.
Bitte übersenden Sie mit Ihrer Terminanfrage vorab auch das ausgefüllte Formular sowie Scans der oben genannten Unterlagen. Teilen Sie uns bitte auch mit, ob eine eidesstattliche Versicherung zur Ledigkeit erforderlich ist.