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Ausstellung von vorläufigen Reisepässen
Da die Ausstellung von Europapässen bei der Bundesdruckerei in Berlin mehrere Wochen dauern kann, ist es möglich, in nachgewiesenen Notfällen, z.B. schwere Erkrankung eines Familienangehörigen, zeitgleich zum Europapass, zusätzlich einen vorläufigen Reisepass mit kurzfristiger Gültigkeitsdauer von max. 1 Jahr ausgestellt zu bekommen.
Der vorläufige Reisepass wird mit der Aushändigung des neuen Europapasses wieder eingezogen.
Bitte beachten Sie, dass einige Länder zur Einreise keine vorläufigen Pässe akzeptieren. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Fluggesellschaft oder einer Vertretung Ihres Reiselandes bezüglich der Einreisebedingungen. Der vorläufige Reisepass wird z.B. nicht zur visafreien Einreise in die USA akzeptiert.
Bitte bringen Sie die folgenden Dokumente im Original mit
- Reisenachweis bzw. ärztliches Zeugnis
- 2 Antragsformulare (je einmal für den vorläufigen Reisepass und Europapass, in Druckbuchstaben ausgefüllt)
- Reisepass und/oder Personalausweis
- Geburtsurkunde (falls in einer Drittsprache: mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland (nur nötig, wenn im letzten Pass/Ausweis noch ein deutscher Wohnort steht)
- Heiratsurkunde bei Verheirateten oder Auszug aus dem Familienbuch mit Vermerk des Ehenamens (falls in einer Drittsprache: mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)
- Nachweis über eine Namensbestimmung, wenn zutreffend
- Promotionsurkunde, falls zutreffend und Eintrag des Doktortitels gewünscht.
- aktueller Adressnachweis zu Ihrem Wohnsitz in Irland (z.B. eine Haushaltsrechnung)
- zwei gleiche, aktuelle biometrietaugliche Passbilder mit hellem Hintergrund
- Einen mit Ihrer Adresse versehenen Rückumschlag mit 9,50 Euro Porto, für die Rücksendung per Post. Rückumschläge sind bei Bedarf für 12 Euro pauschal bei der Botschaft erhältlich.
- Bei Anträgen für Minderjährige, bitte die nachfolgenden Hinweise beachten:
- Sofern einer der Sorgeberechtigten verhindert ist, kann auf dessen Vorsprache verzichtet werden, wenn eine Zustimmungserklärung vorliegt (siehe unten).
- Die Unterschrift sowie die Passkopie des abwesenden Sorgeberechtigten auf der Zustimmungserklärung müssen beide entweder von einem irischem Notar oder der Garda beglaubigt sein.
- Ist der abwesende Sorgeberechtigte im Ausland, ist die Zustimmungserklärung bei einer deutschen Auslandsvertretung, im Inland durch eine öffentliche Behörde (Bürgeramt o.ä.) zu beglaubigen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Passanträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.
Gebühren
Gebühren können in bar oder per Kreditkarte (Master-/Visakarte) bezahlt werden. Maestro- und American Express Karten können nicht akzeptiert werden. Eine Bezahlung mit Mobiltelefon, Smartwatch oder per mobilem Zahlungsanbieter ist nicht möglich. Aus Sicherheitsgründen müssen Mobiltelefone und andere elektronische Geräte vor Betreten des Gebäudes ausgeschaltet und in den Aufbewahrungsboxen eingeschlossen werden.
In DEU gemeldet | Abgemeldet |
96,00 € | 70,00 € |
Terminvergabe
Sie benötigen bei der Botschaft Dublin pro Antragsteller einen Termin, um einen deutschen Pass oder Personalausweis zu beantragen.
Die Terminvereinbarung erfolgt online über das online Buchungssystem.
Unser Online-Buchungssystem ist weiterhin aktiv und bis zu 6 Wochen im Voraus freigeschaltet, Termine werden somit täglich freigegeben. Bei Stornierungen werden Termine automatisch wieder freigegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Termine, die online angezeigt werden, die einzigen und frühmöglichsten Termine sind.
Bitte haben Sie Verständnis, dass keine früheren Termine als die hier angezeigten (aus Datenschutzgründen auch nicht per E-Mail oder Telefon) vereinbart werden können.
Um Ihre Privatsphäre zu schützen, beachten Sie bitte, dass die Botschaft nicht mehr als fünf Minuten vor Ihrem Termin Zugang zur Passstelle gewähren kann. Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, keine größeren Gepäckstücke wie Koffer oder Rucksäcke mitzubringen.
Passanträge aus Nordirland nimmt die dortige Honorarkonsulin, Frau Marion Lübbeke entgegen. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin sowie weitere Einzelheiten direkt per Email mit der Honorarkonsulin. Mehr Informationen: Auslandsvertretungen im Vereinigten Königreich.
Namensänderung
Sollte eine der folgenden Aussagen für Sie zutreffen, kann es sein, dass Sie vor der Beantragung des Passes noch eine Namenserklärung abgeben müssen:
- Sie haben außerhalb von Deutschland geheiratet und möchten einen Pass - ausgestellt auf den neuen Namen beantragen.
- Ihre Ehe wurde geschieden und Sie möchten einen neuen Pass auf den Namen beantragen, den Sie vor Ihrer Ehe geführt haben.
Alle erforderlichen Informationen zur Abgabe von Namenserklärungen finden Sie hier