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Ausstellung von Personalausweisen

31.01.2024 - Artikel

Personalausweise können nur persönlich beantragt werden. Eine Verlängerung von Personalausweisen ist nicht möglich.

Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Die Bearbeitungszeit dort beträgt ca. 8-10 Wochen.

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre. Für Antragsteller über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Personalausweisanträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Terminbuchung

Buchen Sie Ihren Termin frühzeitig, am besten 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit des alten Dokuments.

Die Terminvereinbarung erfolgt online über das online Buchungssystem.

Unser Online-Buchungssystem ist weiterhin aktiv und bis zu 6 Wochen im Voraus

freigeschaltet, Termine werden somit täglich freigegeben. Bei Stornierungen werden Termine automatisch wieder freigegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Termine, die online angezeigt werden, die einzigen und frühmöglichsten Termine sind.
Bitte haben Sie Verständnis, dass keine früheren Termine als die hier angezeigten (aus Datenschutzgründen auch nicht per E-Mail oder Telefon) vereinbart werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Termine, die online angezeigt werden, die einzigen und frühestmöglichen freien Termine sind. Insbesondere bei großer Nachfrage vor der Ferien- und Reisezeit kann es sein, dass ein freier Termin erst in 8-12 Wochen angeboten werden kann.

Anträge auf Personalausweise können nur bei persönlicher Vorsprache und nur nach vorheriger Terminbuchung gestellt werden.

Für die Antragstellung werden benötigt:

Bitte bringen Sie die Dokumente im Original mit zur Botschaft

  • Antragsformular (in Druckbuchstaben ausgefüllt) - (Bei Minderjährigen bis 18 Jahren bitte das Formular für Minderjährige benutzen)
  • Checkliste

    Bitte drucken Sie die Checkliste aus und sortieren die Unterlagen in der dort genannten Reihenfolge.

  • aktueller Personalausweis bzw. Reisepass, falls Personalausweis abgelaufen bitte unbedingt mitbringen
  • Geburtsurkunde mit Angaben der Eltern (falls in einer Drittsprache: zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)
  • Heiratsurkunde bei Verheirateten oder Auszug aus dem Eheregister mit Vermerk des Ehenamens (falls in einer Drittsprache: zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)
  • Nachweis über eine Namensbestimmung, falls zutreffend
  • Einbürgerungsurkunde, falls zutreffend
  • Promotionsurkunde, falls zutreffend und Eintragung des Doktortitels gewünscht
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland (nur nötig, wenn im letzten Pass/Ausweis noch ein deutscher Wohnort steht)
  • aktueller Adressnachweis zu Ihrem Wohnsitz in Irland (z.B. Haushaltsrechnung oder Kontoauszug, nicht älter als 3 Monate)
  • zwei gleiche, aktuelle biometrietaugliche Passbilder mit hellem Hintergrund (weitere Informationen finden Sie hier) nicht älter als 3 Monate
  • Einen mit Ihrer Adresse versehenen Umschlag mit 9,50 Euro Porto, falls Rücksendung per Post (Einschreiben) gewünscht. Es werden 2 frankierte Umschläge benötigt wenn, Sie noch in Deutschland gemeldet sind. Rückumschläge sind bei Bedarf für 12 Euro pauschal bei der Botschaft erhältlich.

Gebühren

Gebühren können in bar oder per Kreditkarte (Master-/Visakarte) bezahlt werden. Maestro und American Express Karten können nicht akzeptiert werden. Smartwatch und Contactless Zahlungen sind nicht möglich.

Personalausweis

jünger als 24 Jahre

ab 24 Jahre

in DEU gemeldet

76,80 €

91,00 €

abgemeldet

52,80 €

(ab 01.11.2024 63,80 €)

67,00 €

(ab 01.11.2024 78,00 €)


Wichtige Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis

Ihr Ausweis für die digitale Welt

Wussten Sie schon, dass Sie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises auch mit immer mehr Smartphones und Tablets nutzen können?

Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.

Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt.

Vor der Übermittlung Ihrer Ausweisdaten können Sie sehen, wer die Daten erhält und dass ob eine Berechtigung zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion vorliegt.

Damit Ihre Ausweisdaten elektronisch übermittelt werden können, müssen Sie Ihre persönliche Geheimnummer (PIN) eingeben. Ihre Ausweisdaten werden immer Ende-zu-Ende-verschlüsselt übermittelt und können nicht abgefangen oder eingesehen werden.

Mit der Online-Ausweisfunktion bestimmen Sie also selbst, ob und wem Sie Ihre persönlichen Daten verschlüsselt übermitteln.

Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion und zum Personalausweis finden Sie unter

https://www.personalausweisportal.de

Hinweise zum Pin-Brief
Nach der Antragstellung für Ihren Personalausweis erhalten Sie Ihren PIN-Brief mit Informationen über Ihren Personalausweis und die Online-Ausweisfunktion.

Dieser Brief enthält wichtige Informationen für Sie. Zwei dieser Informationen sind mit Sichtschutzfolien abgedeckt:

• Ihre fünfstellige Transport-PIN (auch Aktivierungs-PIN genannt),
• Ihre Entsperrnummer (PUK)

Diese Informationen dürfen nur Ihnen bekannt sein.

Transport-PIN
Mit Ihrer Transport-PIN können Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen.

Entsperrnummer (PUK)
Ihre Entsperrnummer (PUK) benötigen Sie erst, wenn Sie Ihre PIN-Nummer wiederholt (dreimal) falsch eingegeben haben.

Sperrkennwort
Weiterhin enthält der PIN-Brief auch Ihr Sperrkennwort. Dieses benötigen Sie, wenn Sie die Online-Ausweisfunktion sperren lassen möchten. Ist die Online-Ausweisfunktion gesperrt, können Sie Ihren Personalausweis weiterhin wie gewohnt als Sichtausweis im täglichen Leben oder an elektronischen Grenzkontrollanlagen (sogenannten Smart Borders oder eGates) nutzen.

Haben Sie den PIN-Brief und/oder Ihren Personalausweis verloren oder wurde Ihr Ausweis gestohlen, melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich bei der Polizei und der ausstellenden Behörde (Personalausweisbehörde). Diese veranlasst dann auch die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion. So wird sichergestellt, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.

Die Sperrung ist auch telefonisch – über eine Sperrhotline – möglich. Die Sperrhotline können Sie nur nutzen, wenn Sie Ihr Sperrkennwort kennen.



Wichtige Dokumente

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