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Ausstellung von Reisepässen (für Antragsteller unter 18 Jahren)

Reisepässe

Reisepässe, © Deutsche Botschaft Dublin

31.01.2024 - Artikel

Für Kinder und Jugendliche gibt es zwei Arten von Pässen:

1) Biometrische Pässe: Europapässe können ab Geburt ausgestellt werden, spätestens jedoch ab dem 12. Lebensjahr. Wir empfehlen, Europapässe zu beantragen, da die einfacheren Kinderreisepässe nicht in allen Ländern außerhalb der EU anerkannt sind. Biometrische Pässe für Personen unter 24 sind für 6 Jahre gültig und werden in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt.

2) Kinderreisepässe: Kinderreisepässe sind einfachere (nicht biometrische) Pässe und werden in der Regel innerhalb von wenigen Tagen von der Botschaft ausgestellt. Die Kinderreisepässe haben die alten grünen, gefalteten Kinderausweise ersetzt und sind für 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr. Kinderreisepässe werden u.a. nicht für die visumfreie Einreise in die USA akzeptiert.


Alle Pässe müssen persönlich (von Eltern und Kind) nach Terminvereinbarung beantragt werden. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.

Den bestehenden Pass/Kinderausweis können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, wenn Sie dringend reisen müssen und der Pass noch gültig ist.

Wichtige Information zur erstmaligen Passbeantragung für Ihr Kind:

In manchen Umständen ist vor der Passbeantragung die Abgabe einer Namenserklärung nötig. Bitte lesen Sie sich hierzu die Informationen weiter unten auf dieser Seite.

Falls Ihr Kind außerhalb Deutschlands adoptiert wurde oder es sich um eine Leihmutterschaft handelte, wenden Sie sich bitte vor Buchung eines Passtermins an uns: Email zur Passstelle

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Passanträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Für die Antragstellung werden folgende Dokument im Original benötigt:

  • Antragsformular (in Druckbuchstaben auf den Namen des Kindes ausgefüllt). Für den Antrag sind folgende Unterschriften erforderlich:
    • bei ehelichen Kindern grundsätzlich von beiden Elternteilen
    • bei nichtehelichen Kindern, wenn beide Eltern das Sorgerecht besitzen, grundsätzlich von beiden Elternteilen
    • Bei Kindern aus geschiedenen Ehen und bestehender Alleinsorge von dem Elternteil, der das Sorgerecht hat. Bitte den Sorgerechtsbeschluss beifügen
    • Bei Kindern, für die ein Vormund oder Pfleger bestellt ist, Unterschrift von diesem Vormund/Pfleger
    • Sofern einer der Sorgeberechtigten verhindert ist, kann auf dessen Vorsprache verzichtet werden, wenn dessen Pass im Original oder als beglaubigte Kopie und eine beglaubigte Einverständniserklärung vorliegen. WICHTIG: Die Unterschrift auf der Einverständniserklärung sowie die Passkopie des abwesenden Sorgeberechtigten müssen entweder von einem irischem Notar oder der Garda beglaubigt sein
    • Ist der abwesende Sorgeberechtigte im Ausland, ist die Einverständniserklärung bei einer deutschen Auslandsvertretung, im Inland durch eine öffentliche Behörde (Bürgeramt o.ä.) zu beglaubigen
  • Bisheriger Kinderausweis/-reisepass, Reisepass oder Personalausweis, falls vorhanden
  • Im Falle des Verlustes oder Diebstahles der obigen Passdokumente, bitte eine Verlusterklärung bei der Irischen Polizei einholen
  • Geburtsurkunde des Kindes mit Angaben der Eltern
  • Falls in einer Drittsprache: zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische
  • gültige Reisepässe und/oder Personalausweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern (falls in einer Drittsprache: zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)
  • falls zutreffend: Einbürgerungsurkunde des Kindes bzw. des deutschen Elternteils
  • Bei Namenserklärung des Kindes bzw. eines Elternteils nach Heirat im Ausland bitte die Bescheinigung über die Namenserklärung mitbringen
  • Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnsitzes (nur nötig, wenn im letzten Pass/Ausweis ein deutscher Wohnort steht. Entfällt, wenn das Kind noch nie in Deutschland gelebt hat)
  • Aktueller Nachweis der Eltern zu ihrem Wohnsitz in Irland (z.B. in Form einer Haushaltssrechnung)
  • Zwei gleiche, aktuelle biometrietaugliche Passbilder mit hellem Hintergrund (Weitere Informationen hier)
  • Einen mit Ihrer Adresse versehenen Rückumschlag mit 9,50 Euro in Briefmarken für die Rücksendung per Registered Post (Einschreiben). Rückumschläge sind bei Bedarf für 12 Euro pauschal bei der Botschaft erhältlich.
  • Fingerabdruck bei Europapässen für Kinder ab 6 Lebensjahren (Abgabe erfolgt bei Antragsstellung)
  • vollständige Unterschrift des Kindes für Kinder ab 10 Jahren (bei Antragsstellung)

Gebühren

Gebühren können in bar oder per Kreditkarte (Master-/Visakarte) bezahlt werden. Maestro- und American Express Karten können nicht akzeptiert werden. Smartwatch und Contactless Zahlungen sind nicht möglich.

Kinderreisepass

In DEU gemeldet

Abgemeldet

39,00 €

26,00 €

Biometrischer Reisepass

Jünger als 24 Jahre

Normal (32 Seiten)

Mit 48 Seiten

In DEU gemeldet

Abgemeldet

In DEU gemeldet

Abgemeldet

106,00 €

68,50 €

128,00 €

90,50 €

Terminvergabe

Sie benötigen bei der Botschaft Dublin pro Antragsteller einen Termin, um einen deutschen Pass oder Personalausweis zu beantragen. Wenn Sie einen Reisepass und Personalausweis beantragen möchten, buchen Sie bitte nur einen Termin, bringen Sie aber bitte zwei Antragsformulare mit.

Die Terminvereinbarung erfolgt online über das Buchungssystem.

Unser Online-Buchungssystem ist weiterhin aktiv und bis zu 6 Wochen im Voraus freigeschaltet, Termine werden somit täglich freigegeben. Bei Stornierungen werden Termine automatisch wieder freigegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Termine, die online angezeigt werden, die einzigen und frühmöglichsten Termine sind.
Bitte haben Sie Verständnis, dass keine früheren Termine als die hier angezeigten (aus Datenschutzgründen auch nicht per E-Mail oder Telefon) vereinbart werden können.

Um Ihre Privatsphäre zu schützen, beachten Sie bitte, dass die Botschaft nicht mehr als fünf Minuten vor Ihrem Termin Zugang zur Passstelle gewähren kann. Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, keine größeren Gepäckstücke wie Koffer oder Rucksäcke mitzubringen.

Wenn Sie im Amtsbezirk unseres Honorarkonsuls in Galway leben, vereinbaren Sie bitte ggf. einen Termin per Email.

Bitte beachten Sie, dass der Honorarkonsul nur folgende Dienstleistungen anbieten kann:

  • Annahme von Kinderreisepässen
  • Annahme von biometrischen Reisepässen für Kinder bis zum 6. Lebensjah

> Hierfür wird eine zusätzlichen Servicegebühr erhoben.

Für die Ausstellung von Visa sowie für die Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen ist ausschließlich die Botschaft zuständig (Ausnahme: Kinderreisepässe). Wir bitten Sie deshalb, von entsprechenden Anfragen beim Honorarkonsul in Galway abzusehen.

Passanträge aus Nordirland nimmt die dortige Honorarkonsulin, Frau Marion Lübbeke, entgegen. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin sowie weitere Einzelheiten direkt per Email mit der Honorarkonsulin. Mehr Informationen: Auslandsvertretungen im Vereinigten Königreich.

Namensänderung

Sollte eine der folgenden Aussagen für Sie zutreffen, müssen Sie vor der Beantragung des Passes noch eine Namenserklärung abgeben:

  • Sie möchten als verheiratete Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen, einen Pass für Ihr Kind beantragen.
  • Sie möchten als nicht miteinander verheiratete Eltern einen Pass für Ihr Kind beantragen.
  • Sie und Ihr Ehepartner möchten einem Kind aus einer früheren Partnerschaft den gemeinsamen Ehenamen erteilen.

Alle erforderlichen Informationen zur Abgabe von Namenserklärungen finden Sie hier.



Weitere Informationen

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