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Reisepässe für Antragsteller über 18 Jahren

Reisepass auf Landkarte

Reisepass, © Deutsche Botschaft Dublin

31.01.2024 - Artikel

Europapässe (biometrische Reisepässe) und Personalausweise können wegen der erforderlichen Abnahme von Fingerabdrücken nur persönlich beantragt werden. Eine Verlängerung von Pässen oder Personalausweisen ist nicht mehr möglich.

Der Druck der Pässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Den bisherigen Pass oder Personalausweis können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, sofern Sie reisen müssen und das Dokument noch gültig ist. Die Bearbeitungszeit beträgt 8-10 Wochen. Im Expressverfahren gegen eine zusätzliche Gebühr von 32,- Euro 3-4 Wochen.

Die Gültigkeitsdauer des Passes oder Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, danach 10 Jahre.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Passanträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Für die Antragstellung werden benötigt:

Bitte bringen Sie die Dokumente im Original

  • Antragsformular (ausgefüllt in Druckbuchstaben und unterschrieben)

Antragsformular als PDF Informationen zum Datenschutz

  • aktueller Reisepass und/oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde mit Angaben der Eltern
  • (falls in einer Drittsprache: zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)
  • Heiratsurkunde bei Verheirateten oder Auszug aus dem Eheregister mit Vermerk des Ehenamens
  • (falls in einer Drittsprache: zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)
  • Nachweis über eine Namensbestimmung, falls zutreffend
  • Einbürgerungsurkunde, falls zutreffend
  • Promotionsurkunde, falls zutreffend und Eintragung des Doktortitels gewünscht
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland (nur nötig, wenn im letzten Pass/Ausweis noch ein deutscher Wohnort steht)
  • aktueller Adressnachweis zu Ihrem Wohnsitz in Irland (z.B. Haushaltsrechnung oder Kontoauszug nicht älter als 3 Monate)
  • zwei gleiche, aktuelle biometrietaugliche Passbilder mit hellem Hintergrund (weitere Informationen finden Sie hier) nicht älter als 3 Monate
  • einen mit Ihrer Adresse versehenen Umschlag mit 9,50 Euro Porto für die Zusendung per Registered Post (Einschreiben). Rückumschläge sind bei Bedarf für 12 Euro pauschal bei der Botschaft erhältlich.
  • Fingerabdruckerfassung (erfolgt bei Antragstellung)

Gebühren

Gebühren können in bar oder per Kreditkarte (Master-/Visakarte) bezahlt werden. Maestro- und American Express Karten können nicht akzeptiert werden. Smartwatch und Contactless Zahlungen sind nicht möglich.


Älter als 24 Jahre

Normal (32 Seiten)

Mit 48 Seiten

In DEU gemeldet

Abgemeldet

In DEU gemeldet

Abgemeldet

171,00 €

101,00 €

193,00 €

123,00 €

Terminvergabe

Sie benötigen bei der Botschaft Dublin pro Antragsteller einen Termin, um einen deutschen Pass oder Personalausweis zu beantragen. Wenn Sie einen Reisepass und Personalausweis beantragen möchten, buchen Sie bitte nur einen Termin, bringen Sie aber bitte zwei Antragsformulare mit.

Die Terminvereinbarung erfolgt online über das Buchungssystem.

Unser Online-Buchungssystem ist weiterhin aktiv und bis zu 6 Wochen im Voraus freigeschaltet, Termine werden somit täglich freigegeben. Bei Stornierungen werden Termine automatisch wieder freigegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Termine, die online angezeigt werden, die einzigen und frühmöglichsten Termine sind.
Bitte haben Sie Verständnis, dass keine früheren Termine als die hier angezeigten (aus Datenschutzgründen auch nicht per E-Mail oder Telefon) vereinbart werden können.

Um Ihre Privatsphäre zu schützen, beachten Sie bitte, dass die Botschaft nicht mehr als fünf Minuten vor Ihrem Termin Zugang zur Passstelle gewähren kann. Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, keine größeren Gepäckstücke wie Koffer oder Rucksäcke mitzubringen.


Passanträge aus Nordirland nimmt die dortige Honorarkonsulin, Frau Dr. Marion Lübbeke, entgegen. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin sowie weitere Einzelheiten direkt per E-Mail mit der Honorarkonsulin.

Namensänderung

Sollte eine der folgenden Aussagen für Sie zutreffen, kann es sein, dass Sie vor der Beantragung des Passes noch eine Namenserklärung abgeben müssen:

  • Sie haben außerhalb von Deutschland geheiratet und möchten einen Pass - ausgestellt auf den neuen Namen – beantragen
  • Ihre Ehe wurde geschieden und Sie möchten einen neuen Pass auf den Namen beantragen, den Sie vor Ihrer Ehe geführt haben

Alle erforderlichen Informationen zur Abgabe von Namenserklärungen finden Sie hier

Weitere Informationen

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