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Beglaubigungen

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels, © colourbox

01.10.2021 - Artikel

Die deutschen Auslandsvertretungen können grundsätzlich Unterschriften und Kopien beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.

Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat.

Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet nicht statt.

Einige Beispiele für eine Unterschriftsbeglaubigung sind:

  • Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt;
  • „einfache“ Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z. B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft wie z.B. Handelsregistereintragungen
  • Beantragung eines Führungszeugnisses
  • Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft

Unterschriftsbeglaubigungen auf anderen Vollmachten wie z.B. Generalvollmachten können in der Auslandsvertretung nur dann vorgenommen werden, wenn diese widerruflich sind.

Nach Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören u.a. auch Kreditkartenanträge und Kontovollmachten. Bitte wenden Sie sich wegen Ihres weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt hat.

Eine Sonderregelung gilt nur für Sperrkonten visumspflichtiger ausländischer Studierender. Hier kann die Beglaubigungsstelle weiter Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen für die Eröffnung eines Sperrkontos vornehmen.

Bitte vereinbaren Sie für alle Beglaubigungen einen Termin. Bei den im Terminsystem angezeigten Slots handelt es sich um die frühesten verfügbaren Termine.

Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:

  • das zu unterzeichnende Dokument

    Bitte unterzeichnen Sie das Dokument noch nicht.

  • bei Genehmigungserklärungen auch den bereits geschlossenen Vertrag
  • ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (z.B. Reisepass, Personalausweis, Passkarte)
  • Wohnsitznachweis (z.B. in Form einer Verbrauchsrechnung wie Mietvertrag, Stromrechnung, o.ä.)

Gebühren:

Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 56,46,- Euro. Die Gebühr kann bar oder mit Kreditkarte (Visa-/Mastercard) bezahlt werden.

Für Beglaubigungen zu Rentenzwecken wird keine Gebühr erhoben (bitte bringen Sie das Schreiben der Rentenbehörde mit).

Für Beglaubigungen zu Studienzwecken wird ebenfalls keine Gebühr erhoben.

Ausführliche Informationen zur besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV) finden Sie hier.

Beglaubigung von Fotokopien

Für die Beglaubigung von Fotokopien bringen Sie bitte

  • das Original des betreffenden Dokumentes und
  • die Gebühr

mit.

Auch für die Beglaubigung von Kopien vereinbaren Sie bitte einen Termin. Bei den im Terminsystem angezeigten Slots handelt es sich um die frühesten verfügbaren Termine.

Gebühren:

Die Gebühr für die Beglaubigung von Fotokopien beträgt 31,50,- Euro. Die Gebühr kann bar oder mit Kreditkarte (Visa-/Mastercard) bezahlt werden.

Ausführliche Informationen zur besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV) finden Sie hier.

Honorarkonsul in Galway

Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien können grundsätzlich auch von unserem Honorarkonsul in Galway vorgenommen werden.

Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin direkt mit ihm und besprechen auch die im Einzelfall zu zahlenden Gebühren.

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